Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 196

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gesagt hat, ist eine reine Schutzbehauptung. Was heißt das, das ist eine Schutzbe­hauptung? Dass es nicht stimmt, was der Bundeskanzler in seiner Einvernahme ge­sagt hat. Das wollen wir klären. Aber dieser Ort hier ist nicht der richtige, Herr Bundes­kanzler, weil ich in Richtung meiner Abgeordnetenkollegen spreche. Im Untersu­chungsausschuss wäre es möglich, Ihnen diese Fragen, so wie es die Höflichkeit an sich gebieten würde, von Angesicht zu Angesicht zu stellen. Dort gibt es die adäquate Möglichkeit eines Frage- und Antwortspiels, wodurch man eine entsprechende Aufklä­rung wird zustande bringen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher glauben wir, dass dieser Untersuchungsausschuss weiter tagen wird müssen, auch zur Frage Staatsbürgerschaften und Telekom-Ostgeschäfte. Das darf nicht unter den Tisch fallen, nur weil jetzt die Frage, ob Faymann in den Ausschuss kommt oder nicht, im Mittelpunkt steht. Es gibt viele, viele andere Dinge, die die Österreicherinnen und Österreicher auch interessieren.

Es ist auch der Satz gefallen, es werde der Eindruck vermittelt, dass in Österreich Me­dien käuflich seien. Das würde ich so nicht behaupten, dass das der Fall ist. Das Ein­zige, was ich sehe – und da gibt es aus den Medien entsprechende Hinweise und auch durchgesickerte Aussagen –, ist, dass es möglich ist – und das gehört eben zu diesem Sittenbild –, dass ein Ministerkabinett etwas bestellt, anschafft, was in einem Budget einer Tochterfirma zum Beispiel überhaupt nicht veranschlagt ist, und dann, wenn das so nicht funktioniert, den Menschen praktisch der Jobverlust als Rute ins Fenster ge­stellt wird. Das wäre schon ein Sittenbild, das ich in einem Ausschuss geklärt haben möchte und das auch die Bevölkerung geklärt haben möchte. Die Bürger wollen wis­sen, ob an der Spitze dieser Republik derzeit ein Bundeskanzler steht, bei dem es üb­lich ist, wenn jemand nicht nach seiner Pfeife tanzt, dass dann einfach mit Jobverlust oder sonstigen Nachteilen gedroht wird. Das gilt es in einem Ausschuss aufzuklären. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundeskanzler, Sie haben aufgrund der Tatsache, dass Sie in einem Strafver­fahren hier als Beschuldigter geführt werden, Akteneinsicht und haben auch dieses Gerichtsgutachten erwähnt. Ein deutscher Gutachter hat den Werbewert dieser Insera­tenkampagne festgestellt und gesagt, dass alles in Ordnung sei. Ich möchte Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass ein Gerichtsgutachten, das schriftlich erstellt wurde, meistens nicht kritiklos von jeder Seite geglaubt wird, sondern da gibt es noch etwas anderes, und das nennt sich Gutachtenserörterung. (Abg. Dr. Kräuter: Sie machen sich ja lächerlich!)

Kollege Kräuter, wenn Sie glauben, dass eine gezielte Aufklärungsarbeit in irgendeiner Form lächerlich ist (Abg. Dr. Kräuter: Sie sind lächerlich!), dann denken Sie an das, was Sie gestern über die Medien verbreitet haben: Der Bundeskanzler wird nur in den Ausschuss kommen, wenn auch alle anderen Minister seit dem Jahr 2000 im 2-Stun­den-Rhythmus dort auftreten. Nehmen Sie einmal zur Kenntnis, gegen welche Mitglie­der der Bundesregierung ein Strafverfahren derzeit geführt wird und gegen welche nicht! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) – Weil Sie es angezeigt haben! Das ist ja das Lustige. Das ist Ihre Taktik, weil Sie feig sind. Was Sie machen, sind anonyme Anzeigen, immer gegen Freiheitliche, weil Sie glauben, damit können Sie Ka­pital schlagen. Sie haben ja nicht einmal den Mumm, dass Sie sich selbst dahinter stel­len. Das ist Ihre Taktik: feig in der Anonymität verstecken und dann „ausmeucheln“. (Beifall bei der FPÖ.)

Nein, nein, nein, Herr Kollege Kräuter! Diesen Gutachter möchte ich im Untersu­chungsausschuss befragen, den möchte ich fragen: Welchen Werbewert hat diese In­seratenschaltung für einen Minister gehabt? Über das hat er nämlich überhaupt nichts gesagt. Und dann möchte ich ihn auch noch über den Werbewert von irgendwelchen persönlichen Dingen befragen, welchen Werbewert das für die ÖBB haben soll, was


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