gesagt!) Nichts liegt mir ferner! Wir haben, glaube ich – und ich habe das im Ausschuss auch mehrfach gesagt –, menschlich bisher ein einwandfreies Verhältnis gehabt. (Zwischenrufe des Abg. Öllinger.) Wir haben direkt miteinander geredet, und diesen Vorwurf finde ich eigentlich ziemlich unerhört – das möchte ich wirklich sagen.
Wir versuchen jetzt also, diese Einigkeit herzustellen, es wird unmittelbar nach der Unterbrechung eine Geschäftsordnungssitzung geben, bei der wir die entsprechenden Beschlüsse fassen. Ich bin froh, dass das möglich ist, weil ich glaube, dass es auch dem Parlament guttut, eine Aufgabe, die es sich selbst gestellt hat, eine Aufgabe, die es sich selbst vorgenommen hat, zu erledigen, dass wir also diese Aufgabe in aller Sachlichkeit und in aller Ruhe nunmehr erledigen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.45
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Um dem Untersuchungsausschuss die Möglichkeit zu geben, seine Beratungen aufzunehmen – der Ausschuss ist ordnungsgemäß einberufen –, unterbreche ich nun die Plenarsitzung für zirka 25 Minuten.
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(Die Sitzung wird um 17.45 Uhr unterbrochen und um 18.31 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich gebe bekannt, dass der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen samt Verlangen auf Debatte zurückgezogen wurde.
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Ich gelange daher zu den weiteren Mitteilungen.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2060/A bis 2079/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 12575/J bis 12657/J eingelangt.
Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG
Präsident Fritz Neugebauer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2079/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Überprüfung der Schaltung von Inseraten durch beziehungsweise im Auftrag beziehungsweise im Interesse von Bundesministerien, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
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