Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 13

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Das BZÖ hat mit dem Modell der „Fair Tax“ ein Konzept auf den Tisch gelegt, das den auch von der Finanzministerin immer wieder ins Spiel gebrachten Anforderungen „ein­facher, weniger, leistungsgerechter und familienfreundlicher“ entspricht. Eine Einheits­abgabe von 39 Prozent bei einem Freibetrag von 11 000 Euro im Jahr senkt nicht nur die Abgabenquote, sondern ist auch der Kern einer umfassenden Verwaltungsreform, die ebenfalls überfällig ist.

Die Gründe für eine Steuerreform mit einer „Fair Tax“ im Mittelpunkt liegen auf der Hand: Eine „Fair Tax“ nach dem BZÖ-Modell ist gerecht, einfach in der Einhebung und Berechnung und entlastet die Mittelschicht.

Wer die Mittelschicht und die mittelständische Wirtschaft erhalten will, muss rasch han­deln! Die Bundesministerin kündigt aber bloß an, Pläne im kommenden Jahr vorzule­gen. So verkommt Mittelschichtspolitik zum Wahlkampfgag, während die Betroffenen unter hohen Steuern, hohen Preisen und der überbordenden Bürokratie leiden. Eine Steuerreform darf kein Wahlkampfbluff für die kommende Nationalratswahl werden, sondern die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht auf eine echte Re­form und Entlastung.

Die Frage der Finanzierung, die häufig als Totschlagargument ins Treffen geführt wird, stellt sich in Anbetracht der längst überfälligen Staats- und Verwaltungsreform und der damit möglichen Einsparungen nicht. Die Reduktion auf nur mehr eine einhebende Stelle für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bedeutet bereits einen zentralen Schritt der Verwaltungsreform und ist gleichzeitig die Einleitung zur Zusam­menlegung der 22 Sozialversicherungsträger zu einer einzigen Sozialversicherung für alle Österreicherinnen und Österreicher.

Der Rechnungshof hat 599 Reformvorschläge auf den Tisch gelegt. Die Spar-Möglich­keiten reichen bis zu unglaublichen 15 Milliarden Euro. „Es liegt nun an der Politik, das Notwendige zu tun“, sagte Rechnungshofpräsident Moser im ORF-Radio.

Kern unseres Vorschlags ist eine „Fair Tax“ – also ein einheitlicher Abgabensatz –, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11 000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11 000 Euro subtrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die „Fair Tax“ in der ein­heitlichen Gesamthöhe von 39 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversiche­rung.

Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14 793,09 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 Prozent, der die jet­zigen Abgaben für die Sozialversicherung ersetzt. Das ergibt im Durchschnitt eine Er­sparnis von 8 Prozent und stellt sicher, dass die Betroffenen sozialversichert sind.

Insgesamt werden durch das „Fair Tax“ Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet.

Im Bereich der Familienförderung wird ein Kinderabsetzbetrag (KAB) von 9 000 Eu­ro/Jahr und Kind eingeführt. Dieser ist frei im Familienverband aufteilbar und kann steuersenkend geltend gemacht werden.

Für den Bereich der Unternehmen sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitli­chen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situa­tion des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Ein­kunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewer­bebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unter-


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