her. Unsere Marktberichte sind umfassend und grafisch aufbereitet und stehen in dieser Form sonst nicht zur Verfügung.
Zur Frage 3:
Darauf kann ich antworten, das stimmt nicht, was Sie in der Frage unterstellen. Das bestätigt auch der Rechnungshofrohbericht. Ich habe während meiner Amtszeit die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit massiv reduziert und bis zu 40 Prozent eingespart, wie Sie gesehen haben. Große Kampagnen und Themenschwerpunkte wie klima:aktiv, Jahr des Waldes, Energieautarkie werden mit Studien begleitet und evaluiert. Aussagekräftige Medienresonanzanalysen, die der Rechnungshof gelegentlich reklamiert, sind extern zu vergeben und daher unverhältnismäßig kostenintensiv und aufwendig. Die Ausgaben des Lebensministeriums werden daher zusätzlich von der Innenrevision kontrolliert.
Zur Frage 4:
Die „Österreichische Bauernzeitung“ hat eine Auflage von 137 000 Stück und ist damit die reichweitenstärkste Wochenzeitung im ländlichen Raum. Man erreicht mit der „Bauernzeitung“ rund drei Viertel der Bäuerinnen und Bauern. Fakt ist, dass jeder Leistung in diesem Fall auch eine Gegenleistung gegenübersteht, nämlich Inseratenfläche, und es ist ebenso Fakt, dass diese zu marktüblichen Tarifen angeboten wurde – dem Lebensministerium genauso wie anderen Kunden.
Zur Frage 5:
Von Beginn an waren die Bundesminister – die Initiative „Genuss Region Österreich“ geht ja auf meinen Amtsvorgänger zurück – Schirmherren dieser Initiative. Die Initiative „Genuss Region Österreich“ war anfangs umstritten, daher war es wichtig, dass der zuständige Minister sich zu dieser Initiative bekennt, auch visuell bekennt, und dahintersteht, um die Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen und dann auch die Hotellerie, Gastronomie, die als Partner gefunden wurden.
Die GenussRegionen Marketing GmbH hat die Inserate direkt beauftragt und auch selbst gestaltet. Das Lebensministerium hat darauf keinen Einfluss genommen. Auch bei der AMA, der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH, hat es keinen Einfluss auf die Marketingaktivitäten gegeben. Es geht darum, dass die AMA Marketing GmbH Beiträge einhebt und mit den Fachgruppen Lebensmittel bewirbt. Von dem Weisungsrecht bei der AMA habe ich nie Gebrauch gemacht.
Zur Frage 6:
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wurde bis 1. Juli 2012 aufgrund der Richtlinien abgewickelt, die von der Bundesregierung beschlossen wurden. Aufgrund dieser Richtlinien tritt das Ministerium als Bundesministerin/als Bundesminister oder als Bundesministerium in Erscheinung. Das heißt, es war sogar in den Richtlinien verankert, dass man als solche auftreten muss.
Bis zum Inkrafttreten der Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen am 1. Juli 2012 gab es für Mitglieder der Bundesregierung kein gesetzliches Verbot, bei entgeltlichen Kommunikationsmaßnahmen ihre Fotos zu verwenden. Das können Sie auch dem Rechnungshofrohbericht entnehmen, darin ist das ganz genau ausgeführt.
Testimonials sind eine bekannte Sache, und meine Präsenz in Form eines Testimonials signalisiert, dass ich hinter diesen Initiativen stehe und damit auch den Sachinhalt stärke. Seit dem 1. Juli 2012 gelten neue gesetzliche Richtlinien für die Ausgestaltung und für den Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen, und diese werden selbstverständlich vom Ressort und auch von mir eingehalten.
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