Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll172. Sitzung / Seite 24

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Zur Frage 7:

Auch in diesem Punkt bringt das neue Medientransparenzgesetz mehr Klarheit. Die Kennzeichnung ist in den Richtlinien zur Ausgestaltung entgeltlicher Veröffentlichungen explizit geregelt. Diese werden von meinem Ressort eingehalten.

Zur Frage 8:

Das AIZ ist für seine Berichterstattung international anerkannt. Es wurde in jährlich geschlossenen Werkverträgen mit dem Lebensministerium beauftragt für die Recherche, Erstellung und Herausgabe von land- und forstwirtschaftlichen Fach­meldungen, für die Ausgabe von Meldungen über APA, OTS. Es liegen also klar definierte, bekannte und belegbare Leistungen und Entgelte dafür vor.

Die Leistungen des AIZ werden bei Rechnungslegung vertragsgemäß ausführlich dokumentiert. Im Jahr 2008 – Sie haben auch nach den Zahlen gefragt – lag der Leis­tungsumfang bei knapp über 76 000 €, 2009 bei knapp über 64 000 €, 2010 bei knapp über 69 000 € und 2011 ebenfalls bei knapp über 69 000 €.

Zur Frage 9, dem mangelnden Bezug der Werbebotschaften zum Ressort, was auch der Rechnungshof kritisiert.

Ich sage Ihnen ehrlich, damit stimme ich überhaupt nicht überein, was der Rech­nungshof diesbezüglich sagt. Lassen Sie es mich an einem Beispiel aufzeigen: Bäuerinnen-Wettbewerb! Im Regierungsprogramm wurden Chancen für Frauen im ländlichen Raum als Schwerpunkt beschlossen. Ich zitiere: Wenn die Frauen gehen, stirbt das Land. Das bestätigt auch der aktuelle Frauenbericht des Bundes­kanzleramtes. Daher ist das eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, der sich auch das Lebensministerium widmet.

Wir haben einen Bäuerinnen-Wettbewerb ausgeschrieben, weil 40 Prozent der Betrie­be von Frauen geführt werden. Die österreichische Land- und Forstwirtschaft könnte nicht existieren, wenn wir die Frauen dort nicht hätten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ging darum, die Rolle der Frau in der Landwirtschaft zu betonen, die ja nicht nur den Betrieb führt, sondern sich auch um Kinder kümmert und oft auch alte Menschen pflegen muss. Ich finde, das ist eine Aufgabe des Lebensministeriums, zumal in den EU-Förderprogrammen auch von Chancengleichheit und der besonderen Berück­sichtigung von Frauen im Landwirtschaftsbereich die Rede ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zur Frage 10:

Sie werfen an dieser Stelle Verschwendung von Steuergeld bei den Publikationen vor. – Das weise ich zurück! Es war ein Bedarf, der zu erwarten war, und danach wurde auch produziert.

Zu dem, was Sie zu dem geltenden Vertrag mit einem privaten Unternehmen, das die Publikationen des Lebensministeriums lagerte, verwaltete und versendete, gesagt haben, darf ich feststellen, dass es da im Jahr 2004 eine offene Ausschreibung gab. Es gab aber damals nur ein Offert, das eingelangt ist. Daher wurde das geprüft und aufgrund der Preisangemessenheit ein fünfjähriger Vertrag abgeschlossen. Und dieser Vertrag ist im Jahr 2009 ausgelaufen. Seither macht das Lebensministerium diese Aufgabe selbst.

Zur Frage 11, zur Homepage:

Die genannten 4,39 Millionen für die Homepage des Lebensministeriums stimmen nicht! (Rufe beim BZÖ: Geh!) Die Kosten beziehen sich auf einen fünfjährigen Rahmenvertrag bis zum Jahr 2015. (Aha-Rufe beim BZÖ.) Das können Sie im Rohbe-


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