Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 22

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Bereich gesetzlich festgeschrieben. Wir sind Technologie-Vorreiter bei E-Government. Weitere Beispiele für Strukturreformen in der Verwaltung sind die Polizeibehördenre­form, die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das neue zentrale Personenstandsregister, die Bezirksgerichtsreform und die ressortübergreifende Zusammenlegung von Organisationen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öf­fentlichen Dienstes für die Bereitschaft, diese Reformen durch ein hohes Maß an Flexi­bilität und Professionalität mitzutragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein weiterer großer Baustein ist die Gesundheitsreform. Kernstück dabei ist, bei opti­maler Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten die Kosten nicht stär­ker wachsen zu lassen als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum von etwa 3,6 Pro­zent.

Bund, Länder und Krankenkassen sind gefordert, durch bessere Kooperation bei der Planung und gemeinsame Zielsteuerung eine optimale Versorgung der Bevölkerung si­cherzustellen und gleichzeitig die Finanzen effizienter als bisher einzusetzen. Der Kon­solidierungsbeitrag der Sozialversicherung für das Budget beträgt 144 Millionen €. Die Kostendämpfung im Gesundheitsbereich bei den Ländern wird im Milliardenbereich lie­gen.

Bei den Steuern haben wir durch die Schließung von Steuerlücken und die Einführung des Solidarbeitrages für Besserverdienende einiges getan.

Zu Beginn meiner Amtszeit habe ich mir unter anderem zum Ziel gesetzt, mit der Schweiz ein Abkommen zu schließen, um dort liegendes österreichisches Vermögen zu besteuern. Es ist mir eine Freude, Ihnen heute abermals sagen zu können: Das Ab­kommen tritt wie geplant mit 1. Jänner 2013 in Kraft und führt zu mehr Steuergerechtig­keit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr und Frau Österreicher können sich auf mich als ihre Finanzministerin verlassen. Das Abkommen mit der Schweiz habe ich abgeschlossen, es wird jetzt umgesetzt und bringt zusätzliche Steuereinnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genauso ist es im Fall der Finanztransaktionssteuer. Es gab große Zweifel, als sie von Josef Pröll noch unter der Bezeichnung „Tobin-Tax“ als notwendiges und sachlich ge­rechtfertigtes Ziel vorgestellt (Ruf beim BZÖ: Ich habe gedacht, das war der Faymann!) und ein vom Finanzministerium entwickeltes Konzept im September 2009 an die EU-Kommission übermittelt wurde. (Abg. Riepl: Der Faymann hat das vorgeschlagen!) Zweifel, Kritik und Argwohn waren groß. Jetzt sind wir einen erheblichen Schritt weiter. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schönpass.)

Für die sogenannte verstärkte Zusammenarbeit gemäß dem Vertrag von Lissabon sind neun Länder notwendig, und nun ist es uns gelungen, elf EU-Staaten dafür zu ge­winnen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Wem ist es gelungen?) Darüber freue ich mich besonders, denn es zeigt, wie wichtig dieses Projekt ist – für kleine Staaten wie Ös­terreich, aber auch für große wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Das Geld aus der Finanztransaktionssteuer für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu verwenden ist ein vernünftiger Ansatz, dafür werden wir in Europa kämp­fen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Klar ist aber auch, dass unser Beitrag aus der Finanztransaktionssteuer in unseren Nettozahlungsbeitrag gegenüber Brüssel eingerechnet werden muss.

Mit dem Reformpaket im heurigen Frühjahr haben wir schon einiges für die gesamt­staatlichen Finanzen erledigt: Wir haben nicht nur auf Seite des Bundes die Finanzen


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