Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 29

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Die Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften werden objektiv, fair und un­abhängig geführt und sollen in angemessener Dauer erledigt werden. Der Strafvollzug hat die Reintegration und Rückfallprävention zum Ziel. In Summe stehen dem Justiz­ressort im nächsten Jahr 1,29 Milliarden € zur Verfügung. Daneben erhält das Justizmi­nisterium 93 zusätzliche Planstellen.

Im Besonderen weise ich auf das langjährige gemeinsame Anliegen des Bundesminis­teriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz hin, zukünftig vermögens­rechtliche Anordnungen – nämlich betreffend Vermögensabschöpfung beziehungswei­se Vermögensverfall – in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung weiter zu forcie­ren, wo hohe Verbrechensgewinne naheliegen, denn es gilt, den Tätern die Ressour­cen zu entziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Bundeskanzleramt verfügt 2013 über Mittel in Höhe von etwas über 340 Millionen €. Im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes wird das neue Bundesverwaltungsgericht angesiedelt; das Budget 2013 leistet hierfür eine Anschubfinanzierung. Darüber hinaus widmet sich das Bundeskanzleramt auch anderen wesentlichen Verwaltungsaspekten wie den qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen im Asylgerichtshof und der Weiterent­wicklung und Modernisierung des öffentlichen Personalmanagements. Im Bereich der frauen‑ und gleichstellungspolitischen Maßnahmen möchte ich die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie hervorheben. Weiters nimmt das Bundeskanzleramt die österreichischen Interessen im Bereich der EU-Regionalpolitik wahr.

Die Obersten Organe, nämlich Präsidentschaftskanzlei, Parlament, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof, nehmen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die jeweils im Bundesfinanzgesetz 2013 dokumentier­ten Wirkungsziele wahr.

Hervorheben möchte ich die zusätzlichen Mittel bei der Volksanwaltschaft, die der Um­setzung der Internationalen Folterkonvention OPCAT und dem damit verbundenen Wechsel des Menschenrechtsbeirates vom Innenministerium in die Volksanwaltschaft dienen.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat 2013 rund 2,15 Milliar­den € zur Verfügung und zielt in der Mittelverwendung auf die vielfältigen Aufgaben der Landesverteidigung, auf Leistungen eines Beitrags zur internationalen Friedenssiche­rung und auf Hilfeleistungen im Katastrophenfall ab.

Die Sportförderung stellt auf die Förderung des Spitzensportes und auch darauf ab, mehr Menschen in Österreich zu gesundheitsfördernder Bewegung zu animieren. Der Bund fördert 2013 etwa die Alpine Ski-WM in Schladming, die Errichtung des Stadions in St. Pölten und die Schanzenanlage in Schruns, um nur einiges zu melden.

Als Anwältin der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weise ich darauf hin, dass ich ei­ner Kostenexplosion durch eine etwaige Änderung unseres Wehrsystems eine klare Absage erteile. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Oh! Hört! Hört! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine interkoalitionäre Kampfrede!)

Wir können nicht einerseits Reformen machen, die Einsparungspotenziale lukrieren und Offensivmaßnahmen für ein Vorankommen unserer Republik tätigen, und andererseits ein teureres und mitunter unfinanzierbares Modell forcieren. Ich mahne deshalb Trans­parenz und Plausibilität bei den Zahlen für das jeweilige Modell ein. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Die Bürgerinnen und Bürger in Österreich können zuversichtlich sein, dass ich – egal, wie die Abstimmung ausgeht – auch nachher besonderes Augenmerk darauf haben werde, was eine Kostenexplosion betreffen würde. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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