Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 98

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kann, was mit dem Geld geschieht, und hin zu bilateralen Abkommen und bilateraler Unterstützung. Da wäre dann auch die Kontrolle besser.

Was die Erweiterung des IWF anbelangt, die Erhöhung der Quote Österreichs um 2,2 Milliarden € von 2,1 Milliarden Sonderziehungsrechten auf 3,9 Milliarden, so muss man schon festhalten – und das hat Herr Bartenstein geflissentlich nicht dazugesagt –, dass durch die Erhöhung der Quote die Zinseinnahmen der Oesterreichischen Natio­nalbank sinken und daher die Gewinnausschüttung für das Bundesbudget, für den Bund auch sinkt, und zwar jährlich. Das haben Sie nicht gesagt! Das muss man aber wissen.

Jetzt sage ich Ihnen schon ganz ehrlich: Wir schießen da jedes Mal Mittel nach, um ir­gendein marodes Land zu retten, das in Wahrheit in der Euro-Zone nichts mehr ver­loren hat. Es wäre vernünftiger, den Ausstieg solcher Länder vorzubereiten und das Geld stattdessen im Land zu behalten für budgetäre Maßnahmen, zum Beispiel im So­zial- oder Familienbereich. Das wäre wichtiger. (Beifall beim BZÖ.)

Der Grund für die Zahlungen ist die Pleite der Euro-Länder, die sich ja fortsetzt, und da haben all jene, die das kritisieren, selbstverständlich recht. Außerdem sind weitere Nachschusspflichten nicht ausgeschlossen. Das wird dann immer mehr, immer mehr, immer mehr, in verschiedenen Tranchen diskutiert.

Das ist durchaus interessant: Wir behandeln hier drei Tagesordnungspunkte, in denen es darum geht, dass wir großzügig mit beiden Händen Gelder verteilen oder auf Gelder verzichten, und davor haben wir einen Tagesordnungspunkt gehabt – die Budgetrede der Finanzministerin –, in der sie uns mitgeteilt hat, wie schwierig alles ist, weil man sparen muss und wir zu wenig Geld haben. Das passt nicht zusammen und das verste­hen auch die Menschen nicht mehr, und daher kritisieren wir das.

Das tun wir auch beim dritten Punkt, bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Das ist überhaupt eine Skurrilität sondergleichen, dass die EBRD ihr Un­terstützungsprogramm, ihre Finanzierung, ihre Empfängerländer in den südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausweitet. Sie hat das an die Bedingung geknüpft, dass sich diese Länder zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen.

Und jetzt frage ich einmal Kollegen Cap als großen Außenpolitiker: Marokko, Ägypten, Jordanien, Tunesien und als Höhepunkt die Mongolei als Ausbund des umgesetzten Mehrparteiensystems, des Pluralismus und der Marktwirtschaft. Ich frage mich wirklich: Meinen die das ernst? Kann man das ernst meinen, wenn man da hineinschaut, dass man einer Ausweitung des EBRD-Haftungsrahmens, und nichts anderes ist das, um fünf Länder zustimmt und fordert: Mehrparteiensystem muss vorhanden sein, Pluralis­mus, Marktwirtschaft. – Ach! Ich habe ein Wort überlesen: „bekennen“. Das Bekennt­nis genügt! Es muss ja noch nicht da sein, man muss sich nur dazu bekennen. Das reicht vollkommen.

„Wir auch!“, sagt dann irgendjemand dort – einer der Diktatoren oder irgendeiner der, was weiß ich, Extremisten, die dort jetzt herumlaufen, denn der Arabische Frühling hat Hand aufs Herz nicht dorthin geführt, wo wir ihn alle gerne gehabt hätten, er ist bisher nicht in Mehrparteiensysteme, nicht in mehr Pluralismus und nicht in die Marktwirt­schaft gemündet. Ob das einmal der Fall sein wird, das wird man erst sehen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist es mir schleierhaft, wie man einer solchen Ausweitung des Wirkens der EBRD mit einer solchen Begründung überhaupt zustimmen kann, denn am Ende be­deutet das auch für Österreich nichts anderes als mehr und weitere Haftungen. Und da sind wir vom BZÖ mit Sicherheit nicht dabei. (Beifall beim BZÖ.)

14.27

 


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