Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 107

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muss, bei denen man durchaus gewaltbereit ist – ich kenne das aus eigener Berufser­fahrung –, glaube ich, könnte man das durchaus überdenken.

Die Warenkontrolle, von der wir hier sprechen, hat jetzt einmal grundsätzlich nichts mit der Grenzkontrolle zu tun, und die Grenzkontrollstellen eignen sich natürlich dafür, denn das ist gewissermaßen ein Nadelöhr und daher ideal für solche Kontrollen. Wenn der Kärntner Kollege Obernosterer hier auch von Produktpiraterie gesprochen hat, so zeigt das, in wie vielen Bereichen solche Kontrollen natürlich auch wirksam sein kön­nen.

Und jetzt darf ich übergehen zu meiner Heimatgemeinde Bad Deutsch-Altenburg – das hat nichts mit einer gemeinsamen Grenze zu Deutschland zu tun; sie befindet sich an der Grenze zur Slowakei. Wir haben eine merkbare Tendenz in Richtung Pkw-Ein­brüche, in Richtung Eigentumsdelikte, in Richtung Kupferdiebstahl. Jeder, der mit der Bahn fährt, weiß, wie oft das vorkommt, dass es dann einen Stopp gibt und man um­steigen muss.

Letzter, aus meiner Sicht negativer Höhepunkt ist, dass auch unser Ortsfriedhof immer wieder heimgesucht wird – wegen Kleinigkeiten, wenn irgendwo ein bisschen Kupfer zu sehen ist. Eine Witwe war vor einer Woche bei mir, hat mich angesprochen – sehr, sehr persönlich – und mit Tränen in den Augen gefragt: Was soll ich tun? Mein Mann ist vor einigen Jahren verstorben, und zum zweiten Mal wurde das Grab heimgesucht.

Ich halte es daher für sinnvoll, darüber nachzudenken, diese Aktion auszuweiten, und uns Gedanken zu machen, wie wir an allen früheren Grenzkontrollstellen eine neue, zusätzliche Kontrolldichte herstellen könnten. Das, glaube ich, wäre eine vernünftige Antwort auf Tendenzen, die ich zumindest in meiner Heimatgemeinde feststellen kann.

Alles andere bleibt ja so, wie es ist. Es ist gewissermaßen eine Einladung, denn nach dem Diebstahl dauert es mit dem Pkw vielleicht zehn Minuten und man ist jenseits der Staatsgrenze. Ich halte daher diese Aktion für sinnvoll und halte es für nachahmens­würdig, auch in allen anderen Bereichen eine Kontrolldichte herzustellen. (Beifall beim BZÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 8 bis 13 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

14.59.37Kurze Debatte über einen Antrag auf Fristerstreckung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, die dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwür­fen zur Berichterstattung gesetzte Frist bis 4. Dezember 2012 zu erstrecken.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frister­streckungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


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