Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 120

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Der eine ist, dass die Kontrolle bezüglich Schwarzarbeit, nämlich die Maßnahmen, die wir zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zwischen Österreich und Deutschland ergreifen können, massiv durch ein Abkommen verbessert werden, dass sich Österreich und Deutschland besser informieren und auch die Verfolgung über der Grenze möglich ist, sowohl was illegale Ausländerbeschäftigung oder die Übertretung von arbeits-, gewer­be- oder abgabenrechtlichen Bestimmungen betrifft. Somit kann Schwarzbeschäftigung besser verfolgt werden. Das hilft auch, den Missbrauch von Sozialleistungen durch die Schwarzbeschäftigung von Menschen zu unterbinden.

In Deutschland ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig, in Österreich die Fi­nanzpolizei. Deswegen ist dieses wichtige Abkommen von unserem Haus vorgelegt worden, aber es sind natürlich auch der Sozial- und Arbeitsminister und das Sozial- und Arbeitsministerium massiv eingebunden gewesen.

Das ist ein massiver Fortschritt in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wir werden die­sen Weg weitergehen und jetzt sukzessive mit den anderen Nachbarländern ähnliche Abkommen schließen, um auch dort diese Verbesserung erwirken zu können und da­mit das, was leider im EU-Recht sehr zersplittert geregelt ist, bilateral effektiv umzuset­zen.

Die andere Sache ist, dass die ehemaligen Zollämter, die an der Grenze von Öster­reich zu Deutschland beziehungsweise von Deutschland zu Österreich stationiert sind, seit dem Wegfall der Grenzkontrollen und aufgrund des Schengen-Gebiets ungenutzt dort stehen und weiter genutzt werden können sollen, nämlich konkret das Grenzzoll­amt Suben, das ein Versuchszollamt werden soll, wo in Zukunft Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot für die Wirtschaft, vor allem als Speditions- und Verteilungs­zentrum vonstattengehen soll. Dafür bräuchte es eine rechtliche Untermauerung, weil das alte Gesetz von 1955 das so nicht mehr richtig abgebildet hat.

Die Doppelbesteuerungsabkommen, die heute hier vorliegen, bringen die Umsetzung der OECD-Standards zu verbessertem Informationsaustausch, auch zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und anderer Abgabenhinterziehungen; sie sind daher wieder ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen.

Zum Abgeordneten Hagen in aller Kürze. Sie dürften da etwas fundamental durchein­andergebracht haben: Das Abfindungsabkommen mit der Schweiz, das in der Schweiz unversteuert gelagertes Geld jetzt nachträglich besteuern soll, trifft nur dann zu, wenn man das Geld eben nicht rechtmäßig in Österreich versteuert hat.

Das heißt, jemand, der es ohnehin schon einmal versteuert hat, wird nicht noch einmal zur Kasse gebeten, sondern er bekommt dann auch den Nachweis, dass er die Abga­ben ohnehin schon geleistet hat. Nur derjenige, der das Geld in die Schweiz gelegt hat, damit er sich eine Steuer „erspart“ – unter Anführungszeichen – oder, um es klar zu sagen, Steuern hinterzieht, wird in Zukunft auch in Österreich seinen Steuerbeitrag leisten müssen.

Also der Fall, den Sie geschildert haben, ist so gar nicht möglich – oder Sie haben das fundamental missverstanden. Es ist aber jedenfalls ein vernünftiges Abkommen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.49

15.49.10

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

 


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