Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 127

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auch im Bereich der umfassenden Landesverteidigung an alten Strukturen krampfhaft festhalten. Diese ÖVP hat heute eine riesen Chance verspielt. Sie schadet Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag des Herrn Abgeordneten List ist ordnungsgemäß eingebracht, wenngleich auch die Überschrift nicht richtig ist. Es han­delt sich klarerweise um einen Entschließungsantrag und nicht um einen Antrag, aber da das Plenum hier im Nationalrat nicht über Überschriften abstimmt, sondern über Texte, ist er natürlich zulässig.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Bucher, List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Si­cherstellung einer sachlichen Information der Öffentlichkeit vor der Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres oder der Beibehaltung der allgemeinen Wehr­pflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Hauptausschusses über die Re­gierungsvorlage (1909 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volks­befragung gemäß Art. 49b B-VG (1918 d.B.)

Die parlamentarische Debatte über die zukünftige Österreichische Sicherheitsstrategie wurde seitens der Bundesregierung mit der Vorlage eines entsprechenden Berichts (III-218 d.B/XXIV.GP) an den Nationalrat im März 2011 eingeleitet. Was mit dem Schwung eines ernsthaften Neuansatzes zu einer der Zeit entsprechenden Sicherheitsstrategie zu beginnen schien – wurde doch kurz darauf ein Unterausschuss des Landesverteidi­gungsausschusses eingesetzt, welcher sich unverzüglich konstituierte und sofort einen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen beriet – erlahmte jedoch innerhalb kürzester Frist; nach nur drei Sitzungen des Unterausschusses schlummert die genannte Vorla­ge seit nun mehr als einem Jahr im Dämmerzustand eines sonst nur oppositionellen Vorlagen vorbehaltenen Dornröschenschlafes, weil sich die Koalitionsfraktionen auf keine gemeinsame Vorgangsweise einigen können.

Aufgrund der „neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit in Österreich“, die „nur im Rahmen einer breiten internationalen Koope­ration und einem engen Zusammenwirken aller relevanten österreichischen Akteure wirksam bewältigt werden“ können, hat sich darauf die Bundesregierung endlich Mitte September dazu entschlossen, eine Volksbefragung durchzuführen, deren Ergebnis sie verbindlich umsetzen wird. Da die in der Bundesregierung versammelten Mandats­träger der repräsentativen Demokratie offensichtlich selbst zu keiner Entscheidung fä­hig sind, soll „die notwendige Richtungsentscheidung im Interesse der inneren, äuße­ren und sozialen Sicherheit der österreichischen Bevölkerung damit in unterstützender Funktion im Wege der direkten Demokratie durch die verfassungsmäßig vorgesehene Volksbefragung getroffen werden.“

In der Begründung für diesen Schritt führte die Bundesregierung den Umstand an, dass „zuletzt in Österreich eine intensive Debatte darüber stattgefunden (hat), ob diese Zielsetzungen besser durch die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder durch die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes erfüllt werden können. Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in Österreich.“

Wer nun jedoch glaubt, dass der österreichischen Bevölkerung zur Entscheidung über diese „grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den


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