Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 128

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sozialen Zusammenhalt in Österreich“ nun auch von der Bundesregierung eine sach­liche Information über Für und Wider dieser beiden diametral unterschiedlichen Lö­sungsansätze angeboten erhält, irrt.

Die für die Durchführung der Volksbefragung zuständige Bundesministerin für Inneres weigert sich bislang, den Menschen eine sachliche Information vor der Volksbefragung zur Verfügung zu stellen.

Bis zu einem gewissen Grad ist diese Vorgangsweise sogar verständlich, weil weder SPÖ noch ÖVP bisher vollständige, in all ihren Auswirkungen nachvollziehbare Kon­zepte für die Zukunft der österreichischen Landesverteidigung vorgelegt haben.

Am Wort ist nun der Nationalrat, die Vorberatung des Antrags oblag dem Hauptaus­schuss, welcher auch in seiner Sitzung vom 28. September 2012 Datum und Frage­stellung beschlossen hat.

So wird also am 20. Jänner 2013 gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt werden:

„a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen So­zialjahres

oder

b) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“

Obwohl die Meinungen von Regierungsparteien und Opposition in der Debatte vor al­lem hinsichtlich der Frageformel weit auseinander gingen (es wurden dazu auch zwei Abänderungsanträge eingebracht, die aber in der Minderheit blieben), wurde seitens der Koalition die Meinung vertreten, dass „der vorliegende Wortlaut es der Bevölkerung in den nächsten Monaten offen(lasse), über die zukünftige Gestaltung der Sicherheits­politik zu diskutieren“.

(Sinnvolle) Diskussion (und Meinungsbildung) ist aber insbesondere von sachlicher In­formation über diese so unterschiedlichen Lösungsansätze abhängig; die Bundesregie­rung, die doch sonst vor keiner noch so teuren Informationseinschaltung in diversesten Massenmedien auf Steuerzahlerkosten zurückschreckte, hüllt sich nun, in dieser „grundsätzlichen Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den so­zialen Zusammenhalt in Österreich“ in einen festen Mantel aus Schweigen.

Anders das Beispiel, welches in der Schweiz vor Plebisziten zum Alltag zählt. Dort sind von der Bundesregierung publizierte „Abstimmungsbüchlein“ gang und gäbe. Um nun das bestehende Informationsdefizit für die österreichische Öffentlichkeit zu beseitigen, sollte daher zeitgerecht vor der Volksbefragung unter Federführung der Präsidentin des Nationalrates im Einvernehmen mit den im Nationalrat vertretenen Parteien eine entsprechend sachliche Broschüre verfasst werden, welche von der Bundesregierung, insbesondere der für die Abhaltung der Volksbefragung zuständigen Bundesministerin für Inneres, allen Stimmberechtigten zur Verfügung gestellt werden soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, allen Stimmberechtigten zeitgerecht vor der Volks­befragung über die Einführung eines Berufsheeres oder der Beibehaltung der allgemei­nen Wehrpflicht eine unter Federführung der Präsidentin des Nationalrates im Einver­nehmen mit den im Nationalrat vertretenen Parteien erstellte, sachliche Information


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