Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 131

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Berufsheeres präferieren, wird sie alles tun, um ein neues Modell zu verhindern, wird sie etwaigen Mehrkosten mit Sicherheit nicht zustimmen, wird sie alles tun, um diese etwaigen Mehrkosten zu verhindern.

Das heißt, die ÖVP blockiert völlig, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, blockiert einmal mehr zu Lasten junger Menschen. Und das Sozialsystem soll weiterhin durch junge Wehrpflichtige abgesichert werden – ein Sozialsystem, das mehr verdient hat, das eine wirkliche Arbeitsmarktpolitik verdient hat, das gut ausgebildete Men­schen, gut und existenzsichernd entlohnte Menschen verdient hat.

Das alles kann meiner Ansicht nach passieren, und das alles sollte auch Gegenstand einer Volksbefragung sein, doch die Fragestellung bei der Volksbefragung müsste eine andere sein. Denn Tatsache ist: Es geht um die Wehrpflicht. Und die einzige richtige Fragestellung wäre: Abschaffung der Wehrpflicht: Ja oder nein? Alles andere kommt nach der Volksbefragung. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Der Zivildienst ist als Ersatzdienst für den Fall der Verweigerung festgelegt. Das heißt, die Volksbefragung braucht jetzt nicht über den Zivildienst stattzufinden, das Volk muss auch nicht über den Zivildienst abstimmen, sondern alleine über die Wehrpflicht. Alles andere organisiert sich von selbst. Die Fragestellung der Regierungsvorlage ist somit völlig unklar.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen

Die Fragestellung lautet:

„Sind Sie für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht?“

*****

Denn das ist des Pudels Kern! (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Windbüchler-Souschill ist ausreichend unterstützt, ist auch ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Hauptausschusses

über die Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG (1909 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite