Sind Sie für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform wie z.B. Reduktion der politischen Gremien, Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Abschaffung der Pragmatisierung von Beamten?“
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Wenn Sie von SPÖ und ÖVP das wollen, dann befragen Sie die Menschen und machen Sie den 20. Jänner 2013 zu einem Tag der echten direkten Demokratie! (Beifall beim BZÖ.)
16.56
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, jetzt ist genau jene Situation eingetreten, die ich im Vorfeld schon zu verhindern versucht habe, nämlich dass ich an dieser Stelle – um gleich meine Entscheidung vorwegzunehmen – diesen Abänderungsantrag nicht zulasse, aus einem Grund, der allen Mitgliedern der Präsidiale auch schriftlich mitgeteilt worden ist.
Ich weiß, dass es da ein Hin und Her gegeben hat. Ich folge der Rechtsauffassung des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion. Es handelt sich hiebei um keinen inhaltlich systematischen Zusammenhang. Da die Grundsätze beibehalten werden sollen, dass Abänderungs- und Zusatzanträge diesen inhaltlich systematischen Zusammenhang haben sollen – nämlich auch bei Gesetzen; wir müssen auf Basis der allgemeinen Bestimmungen handeln –, habe ich auch so entschieden.
Ich kündige auch gleich an – damit wir das auch vorwegnehmen –, dass wir uns mit dieser Fragestellung auch in der Präsidiale noch einmal ausführlich beschäftigen müssen, weil ich in Zukunft natürlich derartige Missverständnisse vermeiden möchte.
Ich behaupte, dass gerade die Rechtsauslegung durch den Rechts- und Legislativdienst im Interesse vor allen Dingen der Minderheit und der Opposition ist, hier eng und nicht weit auszulegen, aber ich bleibe bei meiner Entscheidung heute. Wir werden in der Präsidiale darüber noch einmal befinden.
Ich habe schon gesehen, der Herr Abgeordnete Scheibner möchte jetzt seine Rechtsmeinung kundtun. – Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung. Bitte, Sie haben das Wort.
16.58
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich stelle den Antrag, dem Sie ja schon nachkommen, auch diese Rechtsfrage in der Präsidiale umfassend zu debattieren und zu entscheiden.
Ich würde auch beantragen, aber ich nehme an, mit wenig Aussicht auf Erfolg, dass Sie diesen Antrag trotzdem zulassen, denn es ist nicht nur meine Rechtsmeinung, sondern im Kommentar zur Nationalratsgeschäftsordnung von Zögernitz steht hier zum § 53 ausdrücklich, dass der Präsident oder die Präsidentin die Zulassung eingebrachter Abänderungs- oder Zusatzanträge nicht in inhaltlicher, sondern nur in formeller Hinsicht zu prüfen hat. Zulässig sind Zusatzanträge, wenn sie sich auf ein Gesetz beziehen, die Gegenstand der in Verhandlung stehenden Vorlage sind.
Und das ist aus unserer Sicht eindeutig der Fall. Es geht hier nicht um ein Gesetz, aber um eine Volksbefragung, und wir wollen durch diesen Zusatzantrag nur, dass weitere Fragen auch zum Gegenstand dieser ohnehin beschlossenen Volksbefragung werden, was also in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen absolut zulässig ist.
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