Ich weise auch darauf hin, wenn das jetzt nicht zugelassen wird – im Hauptausschuss haben Sie diese Abänderung ja noch zugelassen –, dann hat das auch präjudizielle Folgen, denn ich kann mich an viele Vorlagen erinnern, bis hin zu Budgetbegleitgesetzen, wo man, wenn man dieser engen Rechtsmeinung ist, so wie Sie es jetzt formuliert haben, diese Zusatzanträge nicht hätte zulassen dürfen, wo man ganz einfach irgendwelche Paragraphen in ein Gesetz gekleidet hat und dann im Ausschuss und in zweiter Lesung noch durch weitgehende Zusatzanträge andere Materien mit hineingebracht hat, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der in Diskussion stehenden Materie gestanden sind, sondern nur in formeller Hinsicht dasselbe Gesetz betroffen haben.
Genau diesen formellen Zusammenhang sehen wir hier jetzt auch, und deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag zuzulassen wäre. (Beifall beim BZÖ.)
17.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich könnte Ihnen jetzt eine ganze Liste von gegenteiligen Beweisen für die frühere Zulassungs- und Nichtzulassungspraxis vorlegen. Wir haben natürlich in der Zwischenzeit intensiv recherchiert. Das nützt alles nichts, dass hier die Rechtsmeinung auseinandergeht und eine Entscheidung von meiner Seite zu treffen ist. Ich habe sie getroffen, und zwar auf Nichtzulassung, und ich versichere Ihnen, dass wir dieses Thema noch einmal sehr gründlich in der Präsidiale behandeln werden.
Auf eine vergleichbare Situation in Sachen Volksbefragung kann ich nicht zurückgreifen, wie wir alle wissen, da es das erste Mal ist, dass eine Volksbefragung stattfinden soll.
Also: Ich habe diesen Antrag nicht zugelassen.
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
17.01
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Bevor ich in meine Rede zur ersten Volksbefragung in der Republik hier eingehe, möchte ich eine Aussage von Ihnen, Herr Bundesminister Darabos, auf das Schärfste zurückweisen: Sie haben das österreichische Bundesheer, die österreichischen Soldatinnen und Soldaten mit der Armee in Libyen und Syrien verglichen. (Abg. Mag. Ikrath: Unglaublich! Unglaublich! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesminister Mag. Darabos: Das ist eine Lüge!)
Herr Minister Darabos! Das österreichische Bundesheer kann nicht auf dieselbe Ebene gestellt werden wie das Bundesheer von Libyen und Syrien! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir sind ein Rechtsstaat, wir bekennen uns zur Menschenrechtskonvention, wir bekennen uns zur europäischen Grundrechtecharta! Wir vergleichen uns damit sicherlich nicht, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Elmar Mayer: So billig! Habt ihr das wirklich notwendig?)
In der österreichischen Bundesverfassung steht:
„Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung.“
Und weiters: „Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten ().“
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