Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 147

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Und: „Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.“

Um diese Bestimmungen in der österreichischen Bundesverfassung geht es. Und nur deswegen, Herr Bundesminister, weil im Jahr 2010 drei Tage vor der Wiener Gemein­deratswahl der Wiener Bürgermeister erklärt hat, ab sofort gilt eine andere Parteimei­nung in der SPÖ, war auf einmal alles anders. (Abg. Strache: Hat ihm nichts genützt!) Seit diesem Zeitpunkt ist kein Stein mehr auf dem anderen geblieben, weil manche Steine bei Ihnen zu Butter geworden sind. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Herr Bundesminister, das ist der Grund, warum wir heute hier stehen und das Volk mit direktdemokratischen Mitteln befragen, weil wir bei einer Grundsatzentscheidung ange­langt sind, bei der die Bundesregierung keine einheitliche Meinung hat. Und wann, wenn nicht dann, wenn es um Grundsatzfragen der Republik geht, nützen wir die Mittel der direkten Demokratie? Hier geht es genau um eine solche Grundsatzfrage. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir die Kluft zwischen den Vertretern und den Vertrete­nen kleiner machen. Wir müssen diese Kluft zwischen der Politik und den Wählerinnen und Wählern schließen, das ist unser Auftrag! Und daher freue ich mich, dass wir heute über diese Volksbefragung abstimmen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin mit Kollegen Scheibner einer Meinung, der gesagt hat, es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern es geht um das System. Genau darum geht es: Welches System wollen wir in Zukunft haben? Wollen wir Wehrpflicht und Zivildienst in Zukunft haben oder wollen wir ein Berufsheer mit einem freiwilligen Sozialdienst haben?

Das ist eine ganz klare Fragestellung, die die Bundesregierung gefunden hat und die sie heute zur Abstimmung über eine Volksbefragung vorlegt. In einer solchen Frage kann es keinen Kompromiss geben. Es kann nicht ein bisschen Wehrpflicht und ein bisserl Berufsheer geben, sondern es kann nur ein Entweder – Oder geben. Daher ist es keine Entscheidungsschwäche, meine Damen und Herren von der Opposition, son­dern es ist eine Strukturfrage, die wir klären lassen wollen, und das wollen wir vom Souverän entscheiden lassen.

Denn wer hat Angst vor dem Chef? Wer hat hier Angst vor dem Chef?, frage ich mich in der ganzen Diskussion. Der Chef, der österreichische Souverän, kann entscheiden, und dieser Chef wird am 20. Jänner entscheiden. Und ich freue mich, dass er diese Chance hat und wir dadurch die repräsentative Demokratie auch mit direktdemokrati­schen Mitteln anreichern.

Daher hat die Österreichische Volkspartei ein Demokratie-Paket vorgelegt, das wir zur Stärkung der direkten Demokratie gemeinsam mit der repräsentativen Demokratie auf die Reihe bringen wollen: zum Beispiel Erleichterungen bei Volksbegehren und den Petitionsrechten, mehr Bürgeranliegen wie Anfragen an die Mitglieder der Bundesre­gierung direkt im Parlament behandeln. Diese Elemente zu stärken, darum geht es, meine Damen und Herren. Diese Kluft zwischen den Vertretenen und den Vertretern müssen wir schließen! Angst ist kein guter Ratgeber bei einer solchen Entscheidung! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Kern unseres Demokratie-Paketes ist daher: informieren, diskutieren und über­zeugen.

Meine Damen und Herren! Wer ein Heer aus dem Volk für das Volk haben möchte und einen Zivildienst mit dem größten Nutzen für Österreich, der stimmt am 20. Jänner ab! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

17.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


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