zu fehlen. Das ist vor allem in einer Branche mit vielen Missständen sehr problematisch.
Wir bringen deshalb einen weiteren Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlassung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefordert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer personellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprüfen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.
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Das wäre zumindest ein erster Schritt, und nach diesem Bericht könnte man das Andenken einer neuen Kontrollstruktur beginnen.
Meine Damen und Herren! Das war jetzt sehr viel, ich weiß, eine Menge an Vorschlägen und Argumenten. (Abg. Neubauer: Das war sehr gut!) Ich denke, wir haben das Problem, dass fixe Anstellungen sukzessive in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden, und wir haben auch das Problem, dass wir weiterhin Gesetze haben, die LeiharbeiterInnen zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse machen. Beides dürfen wir nicht hinnehmen!
Drei Viertel aller LeiharbeiterInnen sind mit ihrer Arbeit massiv unzufrieden. Mich wundert das nicht, ich möchte das ändern. Ich möchte, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich faire Rahmenbedingungen haben. Leider brauchen die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in unserem Land dafür aber noch viel mehr, als diese Regierungsvorlage bietet. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag, der wegen seines Umfanges verteilt wird.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresabschluss
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) zur Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden.
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