Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 155

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zu fehlen. Das ist vor allem in einer Branche mit vielen Missständen sehr problema­tisch.

Wir bringen deshalb einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefor­dert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungs­rechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer per­sonellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprü­fen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.

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Das wäre zumindest ein erster Schritt, und nach diesem Bericht könnte man das An­denken einer neuen Kontrollstruktur beginnen.

Meine Damen und Herren! Das war jetzt sehr viel, ich weiß, eine Menge an Vor­schlägen und Argumenten. (Abg. Neubauer: Das war sehr gut!) Ich denke, wir haben das Problem, dass fixe Anstellungen sukzessive in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden, und wir haben auch das Problem, dass wir weiterhin Gesetze haben, die Leih­arbeiterInnen zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse machen. Beides dürfen wir nicht hinnehmen!

Drei Viertel aller LeiharbeiterInnen sind mit ihrer Arbeit massiv unzufrieden. Mich wun­dert das nicht, ich möchte das ändern. Ich möchte, dass alle Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen in Österreich faire Rahmenbedingungen haben. Leider brauchen die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in unserem Land dafür aber noch viel mehr, als die­se Regierungsvorlage bietet. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag, der wegen seines Umfanges verteilt wird.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresabschluss

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) zur Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 ge­ändert werden.

 


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