Begründung
Genuiner Zweck von LeiharbeiterInnen in Unternehmen ist ihr Einsatz zum Abfedern kurzfristiger Auftragsspitzen. Gerade in den letzten Jahren kam es zu einer massiven Verbreitung von Leiharbeit in fast allen Branchen. Der Boom der Leiharbeit ist allerdings zunehmend Resultat eines zweckentfremdeten, missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit. Ein wesentlicher Grund für den gesteigerten und immer öfter auch dauerhaften Einsatz von LeiharbeiterInnen ist, dass die Kosten für LeiharbeiterInnen derzeit unter „Materialaufwand“ in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden können und daher im Jahresabschluss nicht unter Personalkosten sichtbar sind. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, Personalkosten unsichtbar zu machen. Diese Praxis ist besonders in Aktiengesellschaften verbreitet, wo der Druck der AktionärInnen, Personalkosten zu reduzieren, groß ist. Ähnlich ist die Situation in ausgegliederten Unternehmen des öffentlichen Sektors in Teilbesitz des Bundes bzw. der Länder wo der Spardruck groß ist.
Konsequenzen dieser Praxis sind, dass Leiharbeit weit über ihren ursprünglichen Zweck hinaus eingesetzt und ein ursprüngliches „Notkonstrukt“ als Beschäftigungsform für immer mehr Beschäftigte zur dauerhaften Realität wird. Gute Jobs werden in den betroffenen Unternehmen durch schlechte ersetzt, oft nur um nach außen den Schein niedriger Personalkosten zu wahren. Eine Form atypischer und oftmals auch prekärer Beschäftigung zweiter Klasse wird so innerhalb vieler Unternehmen zur Dauereinrichtung.
Dieser Fehlentwicklung muss dringendst Einhalt geboten werden. Ein erster wichtiger Schritt dafür ist, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, Kosten für Leiharbeit im Jahresabschluss erkennbar auszuweisen und über Ausmaß, Grund und Dauer der Beschäftigung von LeiharbeiterInnen Bericht zu legen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert,
dem Nationalrat eine Novelle des Unternehmensgesetzbuches vorzulegen, wonach im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zum Jahresabschluss genauere Angaben zum Einsatz von LeiharbeiterInnen zu veröffentlichen sind und
sich in den aktuellen Verhandlungen zur Revision der EU-Bilanzrichtlinie nachdrücklich für die gesonderte Ausweisung der Kosten und die Sichtbarkeit der Leiharbeit einzusetzen.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlassung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) zur Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend einem Bundesgesetz, mit dem
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