Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 157

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das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 ge­ändert werden.

Begründung

Arbeits- und Sozialversicherungsrechte sind in Österreich verhältnismäßig gut ausge­baut und ein Verstoß mit Sanktionen versehen. Sanktionen und Strafen sind allerdings nicht besonders abschreckend gestaltet, eine Ausnahme bildet die Branche der Ar­beitskräfteüberlassung, denn Leiharbeitsfirmen kann gemäß § 135 der Gewerbeord­nung bei „erheblicher Verletzung“ gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, des Ar­beitsrechtes einschließlich des ArbeitnehmerInnenschutzes oder des Sozialversiche­rungsrechtes, die Gewerbeberechtigung sogar entzogen werden. Solche Entzüge der Gewerbeberechtigung sind äußerst selten, zugleich ist die Branche aber auch für ihr mehr als doppelt so hohes Arbeitsunfallrisiko als im österreichischen Durchschnitt be­kannt (AUVA). Zudem sind Kontrollen aufgrund des Dreiecksverhältnisses zwischen Arbeitskräfteüberlassern, Beschäftigerbetrieben und LeiharbeiterInnen eine besondere Herausforderung.

Bei der Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte gibt es – neben den relativ niedrigen Sanktionen – generell in Österreich noch entscheidende Schwach­stellen. So ist die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt und der Zuständig­keitsbereich ist daher sehr zersplittert. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichti­gungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft und das bei chronischer Unter­besetzung von PrüferInnen bei allen Kontrollbehörden.

Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte für Leih­arbeiterInnen zu gewähren, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und Zuständig­keiten dringend überprüft werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefor­dert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungs­rechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer per­sonellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprü­fen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.

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