gut funktionierenden Arbeitsmarkt mit einer aktuellen Arbeitslosenquote von rund 4,5 Prozent. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Leiharbeitern aus?)
Wir führen die EU 27 damit an. Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Sie ist derzeit leicht im Steigen begriffen, das heißt, wir müssen auch da Maßnahmen setzen, was wir auch tun. Es ist wichtig, dass die Menschen wirklich auch in diesem hohen Ausmaß eine Beschäftigung in diesem Land haben. Wenn wir das mit dem Vorjahr vergleichen, haben wir um rund 50 000 Beschäftigte mehr, und das ist sicherlich eine wichtige Grundlage, auch für den sozialen Frieden und für den Wohlstand in unserem Lande. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, was wird konkret verändert mit dieser Vorlage? – Erstens wird eine EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds wird eingeführt, um auch die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich zu vermeiden, um Stehzeiten zu verhindern. Es wird die 14-Tage-Vorankündigungsfrist eingeführt und ein Diskriminierungsverbot geschaffen, dass also keine Diskriminierung der Beschäftigerfirmen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stattfinden darf, und es bringt eine weitgehende Gleichstellung von überlassenen ArbeitnehmerInnen mit dem Stammpersonal – im Bereich des Entgeltes, im Bereich der Arbeitszeit, im Bereich der Urlaubsregelungen, es bringt Zugang zu vergünstigtem Kantinenessen, Beförderungsmitteln und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Das sind wichtige Maßnahmen, wo eine Gleichstellung des Leihpersonals mit dem Stammpersonal erfolgt.
Es sind auch eine verstärkte Integration der Dienstnehmer in die Beschäftigerbetriebe, eine Gleichstellung der Dienstnehmer beim Thema Arbeitssicherheit, eine erweiterte Informationspflicht und die verpflichtende Einhaltung der hohen österreichischen Standards auch für ausländische Arbeitskräfteüberlasser vorgesehen.
Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich ein sehr wichtiger Schritt – Frau Kollegin Schatz, das möchte ich schon betonen –, der mit diesem Gesetz gemacht wird. Natürlich werden wir uns das auch in Zukunft anschauen müssen, evaluieren müssen und, wenn nötig, natürlich auch eine Weiterentwicklung vorantreiben. Das ist keine Frage. Aber das Leihpersonal – und das haben wir auch im ÖAAB-Leitantrag, weil Sie den erwähnt haben, festgehalten – muss nach einer gewissen Zeit ins Stammpersonal übergeführt werden.
Abschließend darf ich noch auf die vorhergehende Debatte kurz eingehen. Frau Kollegin Schatz, Sie haben im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch von Lohndumping gesprochen. Wir haben bei der vorigen Debatte, unter anderem auch im Zusammenhang mit der Wehrpflicht – fällt die Wehrpflicht, gibt es ja auch keinen Zivildienst mehr –, über das Ersatzmodell mit den 1 386 € für ein Jahr gesprochen, über ein Beschäftigungsverhältnis bei den Organisationen, wo derzeit Zivildiener eingesetzt sind, zum Beispiel beim Roten Kreuz, in den Krankenhäusern, in den Behinderteneinrichtungen bis hin zu den Alten- und Pflegeheimen.
In meinem Betrieb, beim Roten Kreuz in Oberösterreich, zahlen wir einen Grundlohn für einen Rettungssanitäter (Abg. Neubauer: Das ist Ihr Betrieb?!) – wo ich tätig bin, Herr Kollege Neubauer –, bezahlen wir also einen Grundlohn von brutto 2 100 €.
Jetzt soll nach diesem Modell jemand angestellt werden – ein bezahlter Freiwilligendienst ist meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich – mit 1 386 €. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Ich bin Betriebsratsvorsitzender für 1 600 berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich kann dem nicht zustimmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haberzettl und Mag. Schatz.)
Zivildiener haben kein Beschäftigungsverhältnis bei uns, dort geht es um Beschäftigungsverhältnisse. Wenn Sie von Lohndumping reden, dann nicht nur einseitig, son-
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