Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 163

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dern dann bekennen Sie sich auch in der Gesamtheit dazu! Diese Bitte habe ich ab­schließend. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.38.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja einige Punkte in dem Gesetz angeführt, die sicherlich in Ordnung sind, die auch Verbesserun­gen darstellen. Diese, wie den Zugang zum Kantinenessen oder auch den Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, begrüßen wir auch, allerdings werden wir dem Gesetz, wie ja bereits gesagt, nicht zustimmen, weil eben strukturelle Mängel immer noch vor­handen sind.

Wir haben derzeit eine Arbeitslosenquote – und der Herr Bundesminister wird mich si­cher gleich wieder mit der genauen Zahl ausbessern – von in etwa 25 600 Leiharbei­tern, das sind zirka 11 Prozent mehr, als wir voriges Jahr an arbeitslosen Leiharbeitern hatten. Und wir wissen ganz genau, dass natürlich jetzt mit dem sozusagen Wie­deraufkeimen der Wirtschaftskrise die Leiharbeiter wieder die Ersten sein werden, die arbeitslos werden. Daher wäre es schon sinnvoll gewesen, ein Gesetz zu machen, das dieser Personengruppe auch wirklich hilft beziehungsweise Ungerechtigkeiten aufhebt.

Jetzt ist es zwar so in diesem Gesetz – das kann man als positiv ansehen –, dass, wenn eine Beendigung dieses Einsatzes ansteht, der Leiharbeiter zwar rechtzeitig in­formiert werden muss – wenn das allerdings nicht passiert, gibt es keine Sanktionen. Also dieses Gesetz ist halb, da fehlen in Wahrheit meines Erachtens klare Lösungen. Das ist etwas, was nur halb beantwortet ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Nächste, das wir als Problem ansehen, ist, wenn sofort nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Leiharbeiters mit einer Firma auch das Arbeitsverhältnis mit der Leiharbeitsfirma aufgelöst wird. Da gibt es praktisch keine Kontrollmöglichkeiten, und das ist gang und gäbe. Das heißt, dieser Missstand ist bis heute in Wahrheit nicht aufgedeckt worden.

Es gibt da auch noch – und das ist schon von einer der Vorrednerinnen gesagt wor­den – die Geschichte mit dem Sachaufwand. Wenn ich Kosten für Leiharbeiter nicht als Personalkosten verbuche, sondern als Sachaufwand, dann wissen wir ganz genau, dass es genau in die Richtung geht, dass eben Unternehmen strukturell sparen wollen und vorgeben, Personalkosten zu senken und daher Stammpersonal abbauen und stattdessen Leihpersonal aufnehmen. Das kann doch bitte schön nicht im Sinne dieses Gesetzes sein! Da müssten Sie doch ansetzen! Das ist bis jetzt nicht geschehen. Das hätten wir uns wirklich gewünscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein paar Worte noch zum Fonds, der jetzt eingerichtet wird: Es gibt bereits einen Fonds für Leiharbeiter, und es hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt, dass jene Leiharbeiter, die die geringste Qualifizierung haben, auch am wenigsten die Angebote zur Weiterbildung aus diesem Fonds in Anspruch genommen haben. Sogar das Bun­deskanzleramt hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass sich daran jetzt nichts än­dern wird. Daher ist es nicht ganz klar, warum das jetzt so durchgezogen werden soll.

Außerdem ist ja jetzt noch vorgesehen, dass dieser Fonds nicht nur bei der Ausbil­dung, sondern auch während der Arbeitslosigkeit Unterstützung bieten kann.

Es muss doch das Ziel sein, die Arbeitslosigkeit der Leiharbeiter zu verhindern. Mit die­sem Gesetz – das ist ja widersinnig – fördert man das doch geradezu. Das heißt, es ist jetzt auch noch so, dass genau Leiharbeitsfirmen das machen sollten. Sie sollten näm-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite