Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 164

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lich ihre niedrig qualifizierten Arbeitnehmer sozusagen höher qualifizieren und weiter ausbilden, aber damit würden sie diese ja verlieren. Das heißt, es wird die Leiharbeits­firma mit diesem Gesetz auch keinen Anreiz finden, dass sie dafür sorgt, dass sich das niedrig qualifizierte Personal zusätzliche Qualifikation verschafft. Das heißt, das ist ein ganz, ganz grober Missstand in diesem Gesetz.

Interessant war aber schon – und das hat mich verwirrt –, als sich die Kollegin Csörgits hier hergestellt und gesagt hat, dass die Leiharbeiter dem Rassismus so stark ausge­setzt sind. Das hat mich deswegen verwirrt, weil uns der Herr Bundesminister im Aus­schuss gesagt hat: In Österreich gibt es 957 Leiharbeiter, die aus dem Ausland kom­men, und davon sind alleine 860 bei einer einzigen Firma in Vorarlberg beschäftigt. – Das kann ich mir dann nicht ganz vorstellen, das passt irgendwo nicht zusammen. Wenn diese Firma so furchtbar arbeitet, dann sollte man für diese Firma extra Sank­tionen schaffen.

Daher alles in allem: Solange diese strukturellen Maßnahmen, diese strukturellen Ver­besserungen für die Leiharbeiter nicht gegeben sind, werden Sie von uns keine Zu­stimmung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.42.41

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es Arbeitskräfteüberlassungsfirmen gibt, dass wir ein Arbeitskräfteüberlassungsgesetz brauchen, das fordert bei uns ganz einfach auch der Arbeitsmarkt. Es ist auch so, dass Leiharbeiter natürlich ein willkommenes Personal darstellen, um Arbeitsspitzen abzubauen, und dass Stammpersonal durch Leiharbeiter ersetzt wird. Aber viele Firmen stellen auch grundsätzlich kaum ein großes Kontingent an Beschäftigten ein, sondern rekrutieren diese hauptsächlich, nachdem sie eine gewisse Zeit als Leiharbeiter in dem Betrieb beschäftigt waren.

Eine Problemlage, aber das werden wir durch ein Gesetz kaum regeln können, ist, dass diese Branche von einem Konjunktureinbruch oder durch steigende Arbeitslosig­keit als Erste betroffen ist – das ist auch klar; das ist nun einmal so. Wenn ein Betrieb einen Konjunktureinbruch erleidet, dann werden zuerst die Leute, die als Leiharbeiter tätig sind, den jeweiligen Betrieb verlassen müssen.

Was aber notwendig ist, ist, dass man einfach eine Gleichheit schafft, dass man diese Unterschiede zwischen dem Stamm- und dem Leiharbeitspersonal beseitigt, und das geschieht jetzt mit dieser Gesetzesnovelle zu einem großen Teil. Es wird jetzt eine Gleichstellung mit der Stammbelegschaft der Beschäftigerbetriebe hinsichtlich des Ent­geltes, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelungen, des Zugangs zu den betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen und der Informationen über offene Stellen gesichert. Auch die Informationspflicht wird, was die Überlasser- und die Beschäftigerbetriebe betrifft, in diesem Bereich hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes verbessert. Es ist auch positiv zu vermerken, dass der Fonds aus arbeitsmarktpolitischen Gründen diese sinnvollen Aufgaben auch erfüllt.

Die Mittel dafür sind heute schon angesprochen worden, nämlich dass vor allem wenig Qualifizierte, die an und für sich ja die meisten Stehzeiten haben, dies wenig in An­spruch genommen haben. Aber auch diese haben die Möglichkeit, aus diesem Fonds ihre Zuschüsse zu erhalten.

Im Großen und Ganzen hat diese Gesetzesnovelle zwar noch nicht das Ende der Fah­nenstange erreicht, aber sie schafft auf jeden Fall einmal mehr Rechte und mehr


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