Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 165

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Chancengleichheit und ist auf jeden Fall eine Verbesserung der derzeitigen Situation. Deswegen werden wir dieser Gesetzesnovelle auch unsere Zustimmung geben. (Bei­fall beim BZÖ.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


17.45.51

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich kann mich den Worten des Kollegen Dolinschek nur anschließen. Ich möchte jetzt nicht gewisse Dinge schönreden, aber ich lasse sie auch nicht schlechtreden, wie es zum Beispiel von den Kollegen der Freiheitlichen Partei ge­macht wurde.

Fakt ist: Die Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz bewirkt mit den neuen Richtlinien sehr wohl Verbesserungen für die Leiharbeitskräfte in Österreich. Die No­velle ist auch ein weiterer Schritt beim Umsetzen von Maßnahmen gegen prekäre Leih­arbeit, wie es die Kolleginnen und Kollegen seitens der Grünen fordern und wie es zum Beispiel auch beim Tagesordnungspunkt 16 im Antrag enthalten ist.

Ziel der Novelle ist natürlich – ganz klar –, die Kluft zwischen Leiharbeitskräften und Stammarbeitern in ihren unterschiedlichen Ansprüchen betreffend arbeits- und sozial­versicherungstechnische Dinge zu schließen. Das ist auch wichtig, denn Fakt ist: Vom ursprünglichen wirtschaftlichen Gedanken, vom wirtschaftspolitischen Gedanken, näm­lich dass Leiharbeit Auftragsspitzen abdecken soll, entfernen wir uns immer weiter.

Jeder von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kennt sicherlich ein Bei­spiel, wo Leiharbeitskräfte seit Jahren im gleichen Unternehmen, beim gleichen Be­schäftiger arbeiten und da eine dauerhafte Überstellung stattfindet. Gerade deshalb ist es wichtig, dass viele Leiharbeiter die Möglichkeit haben, einem Stammarbeiter gleich­gestellt zu werden, auch was die Ansprüche betrifft.

Für all jene, die nach wie vor zu Auftragsspitzen aufgenommen werden und die dann die Ersten sind, die wieder abgebaut werden, wenn seitens der Wirtschaft Einbrüche da sind, ist es wichtig, dass dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds ab 2013 aus 100 Prozent Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, denn gerade dieser Fonds macht es möglich, betroffene Leiharbeitskräfte mittels Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren zu können und dass auch eine Höherqualifizierung stattfindet. Das fördert nicht die Ar­beitslosigkeit, sondern im Gegenteil, wir setzen damit einen wichtigen Schwerpunkt zur Weiterbeschäftigung und auch zur Höherqualifizierung.

Bei der Quote der Unternehmen betreffend Leiharbeiter – wie es von der Kollegin Schatz auch schon angesprochen wurde – haben wir praktische Beispiele im Bereich von Betriebsvereinbarungen auf verschiedensten Ebenen, wo mittels Betriebsvereinba­rung praktisch eine Quote von Leiharbeitskräften vereinbart wird. Wir behandeln dieses Thema auch schwerpunktmäßig bei zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen, zu­mindest in unseren Branchen, und es gibt auch schon das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, wo eine 15-Prozent-Quote dementsprechend festgeschrieben ist.

Wichtig ist, dass dieses Thema weiter behandelt wird. Es ist vollkommen richtig: Wir sind in diesem Fall sicherlich noch nicht am Ende und am Ziel angelangt, aber Fakt ist, diese Novelle ist ein wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, Stammarbeiter und Leih­arbeitskräfte nicht gegeneinander auszuspielen. Diese Novelle ist ein richtiges Zeichen und ein wichtiger Beitrag dazu und geht in die richtige Richtung.

Danke an den Herrn Sozialminister, sein Ressort und seine Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter für diese Novelle. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.49

 


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