Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 179

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Dringend brauchen sie sie deswegen – und jetzt komme ich auf Sie zurück, Kollege Neubauer –, weil die Einkommenseinbußen, die Sie gerade vorhin erwähnt haben, ja dadurch entstanden sind, dass damals, während der schwarz-blau-orangen Regierung, ständig fast nur Einmalzahlungen an die Pensionisten ausbezahlt wurden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das ist ein Blödsinn! Das ist ja ein unglaublicher Unsinn!)

Da mutet es schizophren an, wenn sich die Vertreter der FPÖ, die damals Einmalzah­lungen verabschiedet haben, nun hier herstellen und jetzt so als Robin Hood sagen (Abg. Neubauer: Das ist ja ein unglaublicher Unsinn!): Die armen Pensionisten! Tun wir endlich einmal etwas für sie! – Da sieht man einmal, wie wichtig es Ihnen ist, hier im Parlament eine Fünf-Parteien-Einigung zu erzielen (Zwischenruf der Abg. Dr. Bela­kowitsch-Jenewein), und wie Sie sich daran halten – heute so, morgen so. Das ist eine Politik, die wir nicht brauchen und die auch unsere Pensionistinnen und Pensio­nisten in Österreich nicht brauchen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Also so ein Unsinn, was Sie da sagen! Das ist ja unglaublich!)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.39.43

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Spindelberger, es war so, dass bei der Pensionsanpassung im Jahr 2008 die Pensionen bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz nur um 1,7 Prozent erhöht worden sind und alle anderen höher um bis zu 2,8 Prozent.

Das hat im Übrigen auch der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2011 als Diskriminierung festgestellt.

Alle Sozialsprecher wurden vom Herrn Bundesminister eingeladen, zu überlegen, wie wir hier vorgehen, denn das Ganze bedeutet natürlich einen großen administrativen Aufwand, alle betroffenen Pensionen neu aufzurollen. Wir haben uns dann geeinigt, so wie es der Oberste Gerichtshof auch gesagt hat, dass um 1,1 Prozent auf die 2,8 Pro­zent erhöht wird.

Doch bei dieser außerordentlichen Pensionsanpassung werden trotzdem, das sage ich jetzt, die inflationsbedingten Verluste seit der Pensionsanpassung 2008 nicht berück­sichtigt. Ich weiß, dass das ein sehr minimaler Betrag ist, dass das auch Pensionen be­trifft, die Zweit- oder Drittpensionen sind, und das nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Es gibt etliche Personen, die das beanstandet haben, eine Klage eingebracht haben und unter Umständen gar nicht mehr leben; das ist schon eine Problematik.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass jene Menschen, die mit diesen Pensionen einen ge­wissen Nachteil erfahren haben, mit der Pensionsanpassung 2013 ein „Zuckerl“ dazu­bekommen sollen. Genau darum geht es. Dann wäre damit alles abgegolten.

Herr Kollege Spindelberger, jetzt muss ich noch eines sagen: Es ist heute von deinem Kollegen Jan Krainer gesagt worden, dass unter der blau-schwarzen Regierung im Pensionsbereich immer unter der Inflation angepasst wurde.

Ich sage jetzt einmal Folgendes: 1999 betrug der Ausgleichszulagenrichtsatz für Allein­stehende 590 €; im Jahr 2006 betrug er 690 €. Um so viel ist in der Zeit einer sozialis­tischen Regierungsbeteiligung der Ausgleichszulagenrichtsatz noch nie erhöht wor­den! – Das einmal dazu.

Man muss schon bei den Fakten bleiben. Es ist in Ordnung, wenn man das eine und das andere kritisiert, das machen wir auch. Aber bitte nur eines: Man muss auch zuge­stehen, was ein politischer Mitstreiter in seiner Verantwortung auch gut gemacht hat! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


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