Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 184

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teresse daran haben müssen, dass behinderte Menschen ein menschenwürdiges Le­ben führen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts hat natürlich die Barrierefreiheit eine ganz besondere und große Bedeutung. Da müssen wir einen sehr klugen und maß­vollen Weg finden, um einerseits sicherzustellen, dass Menschen, die an einer Be­hinderung leiden, nicht durch Barrieren behindert werden, und andererseits auch jenen Unternehmen, die Barrieren aufgebaut haben, Hilfestellung zu leisten, um diese Bar­rieren zugunsten von behinderten Menschen abbauen zu können. Hier ist ganz beson­ders die öffentliche Hand gefordert, eine Vorreiterrolle zu spielen.

Gestatten Sie mir noch, meine Damen und Herren, bei diesem Punkt etwas zu sagen, das mir persönlich sehr wichtig ist: Wenn wir über Gleichstellung von behinderten Men­schen reden, dann müssen wir auch über ein Thema sprechen, über das nicht gerne in Österreich gesprochen wird, nämlich über die eugenische Indikation.

Es ist eine Tatsache, dass behindertes Leben außerhalb der Fristenlösung getötet wer­den kann. Ein Kind kann, wenn der Verdacht einer Behinderung besteht, bis unmit­telbar vor der Geburt getötet werden – bis Minuten vor einer Geburt!

Ich glaube, dass es unsere Verantwortung als Parlamentarier ist, eine Lösung zu fin­den, die einer echten Gleichstellung gerecht wird. Ich sage es ganz deutlich: Wir sind mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht weit von einer nationalsozialistischen Ideologie von unwertem Leben entfernt! Das muss man auch einmal so klar sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie daher, da ja schon ein Antrag vorliegt und hier im Parlament behandelt werden wird, auch im Rahmen Ihrer Verantwortung, nicht als Mandatar, aber als Mensch, dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Kinder oder Kinder, bei denen der Verdacht einer Behinderung besteht, nicht bis unmittelbar vor der Geburt getötet wer­den können.

Es geht um ein Leben, das überlebensfähig ist. Es sind voll ausgebildete Kinder, die, wenn sie auf die Welt kommen würden, auch leben könnten.

Ich war sehr überrascht über die Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium zu diesem Thema, in der gesagt worden ist, man will die Mütter von dieser Last befreien, dass hier praktisch Leben auf die Welt kommt, das nicht überlebensfähig ist.

Das ist bitte nicht wahr und entspricht nicht der Rechtslage!

Es kann im Rahmen der eugenischen Indikation abgetrieben, getötet werden, wenn der Verdacht einer Behinderung besteht, und nicht dann, wenn klar ist, dass dieses Leben nicht überlebensfähig ist.

Das Gegenteil ist der Fall. Es berichten Abtreibungsärzte sogar darüber, dass sie Kin­der, die eigentlich im Rahmen der eugenischen Indikation mit einer Spritze hätten ge­tötet werden sollen, oder bei denen das bereits versucht worden ist, noch lebend auf die Welt gebracht haben und dann aufgrund der Rechtslage dazu verpflichtet waren, zu versuchen, dieses bereits schwer beeinflusste Leben doch noch am Leben zu er­halten. Sie mussten dann miterleben, wie diese Babys elendiglich zugrunde gegangen sind. (Abg. Dr. Oberhauser: Das sind Schauergeschichten!)

Das sind keine Schauergeschichten, das kann ich Ihnen beweisen! (Abg. Dr. Ober­hauser: Das sind Schauergeschichten, mit denen Sie versuchen, billig Polemik zu ma­chen! – Rufe bei der FPÖ: Schämen Sie sich! Das ist ja ungeheuerlich!) – Frau Kol­legin, das ist keine billige Polemik! Da sollten Sie sich schämen, wenn Sie nämlich der Meinung sind,  (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.) – Jetzt bin ich am Wort!

 


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