Wenn Sie nämlich der Meinung sind, dass es in Ordnung ist, dass man behindertes Leben bis unmittelbar vor der Geburt abtreiben kann, dann sind Sie nicht weit von der NS-Ideologie entfernt, meine sehr geehrte Dame! Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)
18.59
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (1956 d.B.) in der 173. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 16. Oktober 2012
Behinderung ist eine Armutsfalle. Menschen mit Behinderung sind in hohem Ausmaß von Pflegegeld abhängig. Es ist daher dringend erforderlich, wie in anderen Lebensbereichen auch, Leistungen für behinderte Menschen der Inflation anzupassen.
Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG wie folgt definiert:
Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung knapp 25 Prozent.
Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.
Ebenso ist eine Valorisierung der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht, nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
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