Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 185

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Wenn Sie nämlich der Meinung sind, dass es in Ordnung ist, dass man behindertes Le­ben bis unmittelbar vor der Geburt abtreiben kann, dann sind Sie nicht weit von der NS-Ideologie entfernt, meine sehr geehrte Dame! Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegel­des an die Inflation

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (1956 d.B.) in der 173. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 16. Oktober 2012

Behinderung ist eine Armutsfalle. Menschen mit Behinderung sind in hohem Ausmaß von Pflegegeld abhängig. Es ist daher dringend erforderlich, wie in anderen Lebens­bereichen auch, Leistungen für behinderte Menschen der Inflation anzupassen.

Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG wie folgt definiert:

Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwen­dungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung knapp 25 Prozent.

Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.

Ebenso ist eine Valorisierung der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüs­se, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch be­steht, nötig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


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