Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 188

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Ein gutes Gesetz kann man natürlich auch noch besser machen. Wir haben Erfah­rungen gesammelt, und es gibt auch Problembereiche wie die Verbandsklage, wo es in den letzten Jahren keine einzige gegeben hat. Oder auch die Unterlassung und Be­seitigung muss man diskutieren. In anderen Ländern gibt es sie; das müssen wir uns ansehen, ob und wie man das in Österreich umsetzen kann.

Deshalb wird auch heute beschlossen – wir haben den Antrag eingebracht –, dass im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, vor allem mit betroffenen Per­sonen, wo Verbesserungsvorschläge diskutiert und dem Parlament vorgelegt werden sollen. Das Behindertengleichstellungsgesetz soll noch treffsicherer werden.

Noch ein Wort zu meinem Kollegen Norbert Hofer, der die eugenische Indikation ange­sprochen hat: Ich finde es auch unerträglich, wenn behinderte Kinder bis zur Geburt bei Verdacht auf eine Behinderung abgetrieben werden dürfen. Wir müssen darüber diskutieren. Aber dazu braucht es auch genügend Raum, wir brauchen Diskussion mit Experten.

Ich bin auch dafür, dass wir in diesem Haus eine geheime Abstimmung oder eine Ge­wissensabstimmung zu diesem Thema machen, denn es ist eine Gewissensfrage. Vor allem, wenn wir später die Präimplantationsdiagnostik, die auch ein Selektionsmittel darstellt, diskutieren, dann muss auch die eugenische Indikation als Gewissensfrage mit zur Abstimmung stehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Dolinschek. Wunschgemäß sind 3 Minuten eingestellt. (Abg. Dolinschek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Da werde ich länger brauchen!) Freiwillig. – Bitte.

 


19.10.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich mit unserem Antrag „Mindest­lohn von 1 300 €“ beginnen. Aber nach dem Redebeitrag meines Kollegen Dr. Huai­nigg über das Behindertengleichstellungsgesetz beginne ich jetzt mit dem Bundes-Be­hindertengleichstellungsgesetz.

Ich glaube, dass es im Sinne aller hier im Hause war, dass seinerzeit das Bundes-Be­hindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist. Und ich glaube, dass es ein ein­stimmiger Beschluss im Jahr 2005 war und mit 1. Jänner 2006 dann in Kraft getreten ist. Nur, Herr Kollege Huainigg, eigentlich müssten Sie sich noch daran erinnern, dass ich als Staatssekretär damals die Verhandlungen zu diesem Gesetz in der Endphase geführt habe, mit Einbindung aller Sozialpartner und auch mit Einbindung der Behin­dertenorganisationen, vor allem mit dem Vorsitzenden der Österreichischen Arbeitsge­meinschaft für Rehabilitation, Herrn Dr. Klaus Voget, oder mit Mag. Svoboda, genauso wie mit dem Vorsitzenden des BIZEPS, Mag. Ladstätter.

Es war seinerzeit nicht so einfach, das Ganze in diese Gesetzesform zu bringen. Es ist eine Übergangsphase von zehn Jahren gewählt worden, dass die Barrierefreiheit mit 2016 in sämtlichen Bereichen beendet ist, ob das jetzt im Verkehr, in öffentlichen Räu­men und so weiter passiert. Es ist einiges noch nicht passiert, vor allem im Tourismus noch nicht, in der Gastronomie noch nicht und in vielen anderen öffentlichen Bereichen auch noch nicht. Da ein gewisser Hemmschuh vorhanden ist mit öffentlichen Gebäu­den, die – so wie das Parlament – dem Denkmalschutz unterstehen, ist es natürlich schwieriger, bauliche behindertengerechte Maßnahmen umzusetzen. Aber nichtsdes­toweniger sollten wir immer wieder an Verbesserungen arbeiten.

Was mich auch noch stört, ist, dass zum Beispiel ein Fonds zur finanziellen Unterstüt­zung von Menschen mit Behinderung für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung


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