Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 189

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

noch immer nicht vorgesehen ist. Dieser gehört eingerichtet, und daran sollten wir auch gemeinsam in Zukunft arbeiten.

Das gilt auch für Änderungen im Baubereich, und ich sage jetzt Folgendes: Jeder Mensch ist in der Gefahr, vorübergehend einmal behindert zu sein. Ich nenne jetzt ein paar Zahlen. 50 000 Menschen in Österreich sitzen im Rollstuhl; nicht ständig, das kann auch vorübergehend sein. 70 000 Menschen haben einen Beinbruch und sind vo­rübergehend behindert. 350 000 Mütter schieben einen Kinderwagen, was auch eine gewisse Beeinträchtigung beinhaltet. Und 480 000 Menschen haben pro Jahr Bewe­gungsbeeinträchtigungen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass diese baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen in sämtlichen Bereichen umgesetzt werden, so wie die anderen auch.

Jetzt komme ich zum Mindestlohn. Herr Kollege Riepl, ich danke für diesen Diskus­sionsbeitrag, und zwar deshalb, weil er eine ganz andere Qualität hat und sagt, es ist nicht alles ein Schmarren, was jemand von der Opposition fordert, sondern sachliche Argumente bringt. Ich verstehe es, wenn jemand Funktionär der Gewerkschaft ist, dass er natürlich im Sinne der Sozialpartner das Ganze über den Kollektivvertrag regeln will. Das verstehe ich!

Ich bin auch bei der Gewerkschaft, aber ich bin kein Funktionär, und deswegen ist mir das wurscht! Ich will haben, dass auch jene, die im freiberuflichen Bereich tätig sind – bei Notaren, bei Rechtsanwälten und so weiter –, die, die keinen Kollektivvertrag ha­ben, einen Mindestlohn bekommen. Dieser Mindestlohn soll jedes Jahr an die Infla­tionsrate gekoppelt sein; ähnlich wie das in dem Antrag der Grünen, der jetzt bei 8,50 € Stundenlohn ist, jedes Jahr mitläuft.

Das Nächste: Natürlich ist der Lohn nicht alles, Herr Kollege Riepl! Das ist nicht alles, es geht auch um Arbeitszeit, Arbeitsrecht und so weiter – aber das ist im Gesetz ge­regelt. Nur der Lohn ist im KV geregelt! Deswegen sollte man für jene Personen, die den Lohn nicht über den KV geregelt haben, einen Mindestlohn, gekoppelt an die Infla­tion, festlegen. Deswegen dieser Antrag, und deswegen bitte ich auch um Unterstüt­zung dieses Antrags. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser. 2 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.15.28

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Herr Abge­ordneter Dolinschek, Sie haben in Ihrem vorigen Redebeitrag gesagt: Es passiert nicht, dass Regierungsparteien das loben, was vorherige Regierungen irgendwann einmal gemacht haben, und es würde uns kein Stein aus der Krone fallen.

Ich habe aus dem Regierungsprogramm Schüssel II – wo ja dann, glaube ich, Sie auch Staatssekretär waren – einen Passus über Mindestlohn gefunden, und für den möchte ich Sie ganz gerne loben. Da steht nämlich:

Wir sind der Auffassung, dass jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin für Voll­zeit ein Mindestlohn von 1 000 € im Monat –

gut, das ist eine Zeit lang her –

zustehen soll. Wir fordern daher die Sozialpartner als Kollektivvertragsparteien auf, entsprechende Bestimmungen in den Kollektivverträgen zu verankern. Dabei soll si­chergestellt werden, dass insbesondere in sensiblen Branchen die Arbeitsplätze gesi­chert bleiben. – Zitatende.

Super – zwei Minister, zwei Ex-Minister, die jetzt den Antrag stellen, Haubner und Sie: Damals haben Sie mehr in die Sozialpartner vertraut, also tun Sie das auch weiterhin!


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite