Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 187

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Meine Damen und Herren, wir wissen, dass es noch immer Kollektivverträge gibt, die leider eine beschämende Höhe im Bereich des Mindestlohns haben. Wir wissen auch, dass es immer mehr Beschäftigungen gibt, die eben nicht über Kollektivverträge gere­gelt sind. Es gibt sozusagen Differenzen in der Frage, wie hoch die Abdeckungsrate ist. Aber das ist nicht der Punkt. Es sind mindestens 5 Prozent; wir haben Daten, die bis zu 14 Prozent gehen. Es gibt auf jeden Fall einen Bereich, der nicht abgedeckt ist.

Außerdem muss ich feststellen, dass auch etwas weitergeht: Es geht etwas weiter in­nerhalb der Gewerkschaft. Ich darf Ihnen nämlich einen Beschluss des ÖGB Salzburg näherbringen, in dem definitiv drinsteht, dass es auch ein gerechtes Einkommen im kol­lektivvertragsfreien Raum geben muss. Dann wird im Weiteren von einem gesetzlichen Mindestentgelt gesprochen. – Na, so etwas! Ich bin sehr erfreut. Es wird noch nicht ge­sagt, dass es eine bestimmte Höhe braucht, sondern da gibt es andere Vorschläge, Regionalitäten et cetera. Aber es ist ein Schritt.

Gleichzeitig haben wir bei den ÖGB-Frauen sehr wohl die Definition einer für uns sehr gut akzeptablen Summe von 1 500 €. Das entspricht durchaus in etwa unseren 8,50 € in der Stunde. Also ich denke, wir haben Fortschritte gemacht.

Trotzdem glaube ich, wir müssen insgesamt zwei Probleme lösen, uns nämlich ge­meinsam auf einen existenzsichernden Lohn, auf die Höhe eines existenzsichernden Lohnes einigen. Ich sage immer wieder: Orientieren wir uns an der Internationalen Ar­beitsorganisation, also dieser Organisation der UNO, die 60 Prozent des Medianein­kommens vorschlägt. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir brauchen dann eine Garantie, dass eben niemand, der Vollzeit be­schäftigt ist, weniger als diesen Wert bekommt – sei es, weil der Kollektivvertrag dem­entsprechend hoch ist, oder dort, wo der Kollektivvertrag nicht greift, über eine gesetz­liche Regelung.

Ich denke, die Debatte ist zäh; ich hoffe, wir kommen weiter. Wir sind auf einem guten Weg, und wir Grüne sind sicher ein Motor dabei. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dolinschek.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Wunschgemäß sind 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.05.30

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Behinderte Menschen sind immer mit Barrieren konfrontiert. Beispielsweise wenn ich mit dem Rollstuhl unterwegs bin wie heute Morgen ins Parlament, dann braucht man fünfmal länger. Man muss warten auf die nächste barrierefreie U-Bahn – nicht jeder U-Bahn-Zug ist barrierefrei – oder muss Umwege mit dem Rollstuhl fahren, weil nicht jede Gehsteigkante abgeflacht ist.

Aber die Barrierefreiheit wird sukzessive immer besser. Dazu hat vor allem das Bun­des-Behindertengleichstellungsgesetz beigetragen, das 2006 in diesem Haus be­schlossen worden ist. Nicht von allen Parteien, nicht alle haben mitgestimmt; daran möchte ich auch noch erinnern. Aber es hat Minister Hundstorfer – und auch sein Vor­gänger, Minister Buchinger – adjustiert, dass das Gesetz funktioniert und zu einem breiten gesellschaftlichen Wandel geführt hat.

Es sind die Etappenpläne, wodurch sukzessive Barrierefreiheit, Gleichstellung und Dis­kriminierungsbeseitigung geschaffen worden sind. Es sind vor allem auch die Schlich­tungsverfahren. Es gibt 800 Schlichtungsverfahren in den letzten Jahren, und 400 da­von waren gleich vorab erfolgreich: Ohne Klage hat man sich geeinigt und Barrieren beseitigt.

 


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