Sie wissen ganz genau, Frau Jarmer, dass auch im Monitoringausschuss, wo das letzte Mal über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren, sehr wohl die Themen des NAPs abgearbeitet werden. Letztes Mal war es das Thema Bildung. Es war das Unterrichtsressort anwesend. Das Unterrichtsressort ist dort Rede und Antwort gestanden. Durch Zufall war auch ich dabei, über eine Stunde. So werden wir jetzt in jedem Monitoringausschuss Thema für Thema abarbeiten.
Aber eines ist auch ganz klar: Ich werde zum Beispiel in den Schulen, was die Baulichkeit betrifft, die Barrierefreiheit nicht innerhalb von einem Jahr herstellen können. Darum gibt es diese Übergangsfristen. Das ist eines der Themen. Ich kann es nicht ändern, denn wir haben nicht das Geld, jetzt ad hoc alle Schulen barrierefrei umzubauen. Wir machen das step by step. Das nur als kleines Beispiel.
Ich glaube, dass der NAP sehr wohl sehr, sehr öffentlich diskutiert wird, sehr, sehr öffentlich bekannt ist und dass wir da überhaupt nichts verheimlichen, nicht einmal irgendeinen Beistrich, denn das haben wir alle gemeinsam nicht notwendig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tagesordnungspunkten ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Fichtenbauer –: Bitte eine seriöse Rede!)
19.29
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Das ist sehr schwierig bei unseriösen Zuhörern. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ.)
Ich spreche über den Versuch einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, der mit einem negativen Ausschussbericht quittiert worden ist, und bekenne mich gleichzeitig schuldig – das wird Kollege Jarolim gerne hören –, nämlich schuldig der Naivität. Ich habe wirklich geglaubt, dass es möglich ist, im Sozialausschuss, in der wirklichen Zentralanstalt der gelebten Sozialpartnerschaft, mit allen Fähigkeiten, Ellbogen anzuspannen und den Gegner der Sozialpartnerschaft, so wie sie es versteht, anzustoßen, eine Debatte zu führen, die auf Sinn und Gestaltung ausgerichtet worden ist.
Was war mein Anliegen? – Eine Ungerechtigkeit zu beseitigen im Zusammenhang mit dem Typus des Geschäftsführers, der im Arbeitsverfassungsgesetz im Bereich des Arbeitnehmerbegriffes festgelegt wird, nach der gelebten Realität im Arbeitsleben definiert wird, so wie es auch bei leitenden Angestellten geschieht. Es geht um den Typus des entsendeten Geschäftsführers, der nicht die geringste Kompetenz hat, auf die Leitung des Unternehmens Einfluss zu nehmen, der keine Leitungsfunktion hat, der keine Personalhoheit hat. Er ist nur entsendet von einem Konzern für irgendeinen Zweck, dass er irgendeinen Markt aufbereitet, und hat auch nicht mehr Geld. Er muss es einfach tun, weil in seinem Job das verlangt wird. Und der, genau der ist von der Möglichkeit, bei ungerechtfertigter Kündigung anzufechten, völlig abgeschnitten.
Der Oberste Gerichtshof verweigert in ständiger Judikatur das, was er bei den anderen leitenden Angestellten tut, nämlich individuell das gelebte Arbeitsverhältnis zu prüfen. Diese Prüfung wird bei diesem Typus verweigert. Das ist das Anliegen: Beseitigung einer Ungerechtigkeit.
Ich habe dann gehört von einem Sprecher der SPÖ: Den Geschäftsführer, der ja alle Macht hat, den soll ich jetzt schützen? Also er hat von einem Geschäftsführer gesprochen, den ich genau nicht gemeint habe. Da beklage ich den Mangel an sinnerfassendem Lesen.
Zum zweiten Teil der Sozialpartnerschaft gehört, dass ohne weitere inhaltliche Prüfung der Kollege von der ÖVP dieser Ablehnung zugestimmt hat. Ein interessantes Erlebnis,
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