Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 193

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Sie wissen ganz genau, Frau Jarmer, dass auch im Monitoringausschuss, wo das letz­te Mal über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren, sehr wohl die Themen des NAPs abgearbeitet werden. Letztes Mal war es das Thema Bildung. Es war das Unter­richtsressort anwesend. Das Unterrichtsressort ist dort Rede und Antwort gestanden. Durch Zufall war auch ich dabei, über eine Stunde. So werden wir jetzt in jedem Moni­toringausschuss Thema für Thema abarbeiten.

Aber eines ist auch ganz klar: Ich werde zum Beispiel in den Schulen, was die Baulich­keit betrifft, die Barrierefreiheit nicht innerhalb von einem Jahr herstellen können. Da­rum gibt es diese Übergangsfristen. Das ist eines der Themen. Ich kann es nicht än­dern, denn wir haben nicht das Geld, jetzt ad hoc alle Schulen barrierefrei umzubauen. Wir machen das step by step. Das nur als kleines Beispiel.

Ich glaube, dass der NAP sehr wohl sehr, sehr öffentlich diskutiert wird, sehr, sehr öf­fentlich bekannt ist und dass wir da überhaupt nichts verheimlichen, nicht einmal ir­gendeinen Beistrich, denn das haben wir alle gemeinsam nicht notwendig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tagesord­nungspunkten ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Fichtenbauer –: Bitte eine seriöse Rede!)

 


19.29.53

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Das ist sehr schwierig bei unseriösen Zuhörern. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ.)

Ich spreche über den Versuch einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, der mit einem negativen Ausschussbericht quittiert worden ist, und bekenne mich gleich­zeitig schuldig – das wird Kollege Jarolim gerne hören –, nämlich schuldig der Naivität. Ich habe wirklich geglaubt, dass es möglich ist, im Sozialausschuss, in der wirklichen Zentralanstalt der gelebten Sozialpartnerschaft, mit allen Fähigkeiten, Ellbogen anzu­spannen und den Gegner der Sozialpartnerschaft, so wie sie es versteht, anzustoßen, eine Debatte zu führen, die auf Sinn und Gestaltung ausgerichtet worden ist.

Was war mein Anliegen? – Eine Ungerechtigkeit zu beseitigen im Zusammenhang mit dem Typus des Geschäftsführers, der im Arbeitsverfassungsgesetz im Bereich des Ar­beitnehmerbegriffes festgelegt wird, nach der gelebten Realität im Arbeitsleben defi­niert wird, so wie es auch bei leitenden Angestellten geschieht. Es geht um den Typus des entsendeten Geschäftsführers, der nicht die geringste Kompetenz hat, auf die Lei­tung des Unternehmens Einfluss zu nehmen, der keine Leitungsfunktion hat, der keine Personalhoheit hat. Er ist nur entsendet von einem Konzern für irgendeinen Zweck, dass er irgendeinen Markt aufbereitet, und hat auch nicht mehr Geld. Er muss es einfach tun, weil in seinem Job das verlangt wird. Und der, genau der ist von der Mög­lichkeit, bei ungerechtfertigter Kündigung anzufechten, völlig abgeschnitten.

Der Oberste Gerichtshof verweigert in ständiger Judikatur das, was er bei den anderen leitenden Angestellten tut, nämlich individuell das gelebte Arbeitsverhältnis zu prüfen. Diese Prüfung wird bei diesem Typus verweigert. Das ist das Anliegen: Beseitigung ei­ner Ungerechtigkeit.

Ich habe dann gehört von einem Sprecher der SPÖ: Den Geschäftsführer, der ja alle Macht hat, den soll ich jetzt schützen? Also er hat von einem Geschäftsführer gespro­chen, den ich genau nicht gemeint habe. Da beklage ich den Mangel an sinnerfassen­dem Lesen.

Zum zweiten Teil der Sozialpartnerschaft gehört, dass ohne weitere inhaltliche Prüfung der Kollege von der ÖVP dieser Ablehnung zugestimmt hat. Ein interessantes Erlebnis,


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