Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 194

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weil ich als Resultat zur Kenntnis nehmen durfte, dass dort nur das geschehen darf, was der Sozialminister erlaubt, der die Debatte sogar so abgeschnitten hat: Es gibt kei­nen Geschäftsführer light, und damit aus, Ende der Debatte!

Ich sage Ihnen nur, das Thema macht mir Freude. Ein Ende der Debatte wird es nicht spielen. Ich werde es wieder versuchen. Vielleicht mit langer Aufklärungsarbeit et cete­ra. Es war mir ein Anliegen, das dem Hohen Haus näherzubringen.

Es ist mir aber noch ein Anliegen, auf das Thema Eugenik, das mein Freund und Kol­lege Dr. Hofer zum Tragen gebracht hat, einzugehen. Frau Kollegin! Sie sagen, man darf die Tötung ungeborenen Lebens nicht moralisierend betrachten. (Abg. Königsber­ger-Ludwig: Das habe ich nicht gesagt!) – Das haben Sie gesagt, aber sicher; alle hier waren Zeugen!

Also wenn man über das Töten ungeborenen Lebens nicht moralisieren darf, in wel­chem Parlament der Welt sitzen wir denn?! Bitte! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Vorstand der Universitätsfrauenklinik Peter Husslein hat wörtlich gesagt: „Die ge­setzliche Regelung ist sehr, sehr unbefriedigend. In der Praxis können diese“ – behin­derten – „Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen.“

Und das finden Sie in Ordnung?! Da bleibt einem ja alles im Halse stecken! Ich gebe zu, Sie haben recht, dass man das Thema, das von einer Dramatik ist, die es verdient, aufmerksam behandelt zu werden, nicht in einer Paar-Minuten-Debatte abhandeln kann, aber es so abzuschmettern, nach dem Prinzip, der Bauch gehört mir und was da umgebracht wird, geht niemanden etwas an, das ist nicht angemessen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägi­gen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


19.35.20

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Der Herr Kollege Fichtenbauer hat behauptet, ich hätte gesagt, man darf die Tötung ungeborenen Lebens nicht mora­lisierend betrachten. – Das stimmt nicht!

Ich habe gesagt, man soll die Debatte darüber nicht moralisierend führen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig – das Rednerpult verlassend –: Das ist ein Unterschied, Herr Kollege! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

19.35

19.36.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1953 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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