Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 211

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.34.3227. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1905 d.B.): Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbe­glaubigungsgesetz – KBeglG) (1945 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 4 Minuten Redezeit sind ein­gestellt.

Ich mache darauf aufmerksam, dass dazu lediglich drei Redner zu Wort gemeldet sind; wir kommen dann gleich wieder zu einer Abstimmung.

Bitte, Frau Kollegin.

 


20.35.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen hier eine gesetzliche Grundlage für eine eigentlich bereits lange gepflogene Übung, die im Ausland auf der Grundlage des Völkerrechtes und auf der Grundlage lediglich einer Verordnung bereits zur großen Zufriedenheit unserer Bürge­rinnen und Bürger gepflegt wurde.

Nun gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage mit wirklich hervorragenden Verbes­serungen dahin gehend, wie Beglaubigungen durch unsere Konsularbehörden und Überbeglaubigungen im Außenamt in Zukunft vonstattengehen sollen.

Zwei Änderungen neben dem, dass es jetzt wirklich klare Regelungen und Neuerungen gibt, die damit gleichzeitig eingeführt wurden, erscheinen mir wichtig. Zum einen: Wenn der Anschein besteht, dass eine Urkunde gefälscht, der Inhalt unrichtig ist, dann kön­nen die Konsularbehörden vorläufig von einer Beglaubigung absehen.

Es hat nämlich Fälscherbanden gegeben, die Dokumente reihenweise gefälscht ha­ben. Diese sind mit einer Kopie, einer ganz simplen Abschrift zu den jeweiligen Kon­sulaten gegangen, und diese haben dann bestätigt, ja, das ist die echte Kopie dieser gefälschten Urkunde, und haben dies auch bestätigen müssen. Mit diesem offiziell be­glaubigten Schriftstück wurde der Anschein der Echtheit noch weiter verstärkt.

Jetzt haben wir endlich eine Handhabe gegen den Missbrauch dieser Beglaubigungs­praxis, wie sie in einigen Ländern und leider auch in Österreich vorgekommen ist und auch vorkommen musste.

Weiters ist wichtig, dass es in Zukunft auch möglich sein wird, elektronische Beglaubi­gungen vorzunehmen. Das ist besonders für unsere Exportwirtschaft wichtig, da in Ver­suchen der Wirtschaftskammer beispielsweise Ursprungszeugnisse mit elektronischer Signatur bereits sehr erfolgreich ausgestellt werden können. Diese und andere für den Export notwendige Zeugnisse werden in Zukunft auch elektronisch beglaubigt werden können.

Ich danke für die gute gesetzliche Grundlage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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