Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 212

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20.37.25

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Vi­zekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zu diesem sehr span­nenden Thema sagen; es ist schon einiges erklärt worden.

Vor diesem Gesetzentwurf waren nur Beglaubigungen, welche durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland vorgenommen wurden, rechtlich geregelt, was ein wenig absurd war. Diese Regeln galten aber nicht für die Beglaubigungen, die vom Le­galisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angele­genheiten vorgenommen wurden.

Daher war es der nächste logische Schritt, klare Regelungen für Beglaubigungen so­wohl durch das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und inter­nationale Angelegenheiten als auch durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zu schaffen.

Diese Regelung wurde jetzt geschaffen, was sich im Konsularbeglaubigungsgesetz niederschlägt, und wir werden dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen.

Positive Punkte wurden auch schon genannt, nämlich dass mit einer entsprechenden Verordnung Beglaubigungen von Ursprungzeugnissen und weiteren Exportdokumen­ten mit elektronischen Signaturen ermöglicht werden. Das stellt natürlich für Unter­nehmer eine deutliche Verbesserung dar. Darüber hinaus bringt es auch für viele Aus­landsösterreicher mehr Rechtssicherheit.

Zum Schluss etwas, das bereits ein Hauptpunkt war und von meiner Vorrednerin auf­gegriffen wurde, nämlich dass vor allem bei begründetem Zweifel nun auch von den Behörden im Ausland sogenannte Beglaubigungen abgelehnt werden können.

Ich möchte aber diesen Tagesordnungspunkt nun auch zu etwas ganz anderem nut­zen, das nur mittelbar damit zu tun hat. Herr Minister, wenn Sie schon hier im Hause sind, möchte ich etwas, das ich im Ausschuss auch schon einmal kurz angesprochen habe, ansprechen, nämlich die Frage unserer Immobilien, die wir im Ausland haben, prinzipiell, Botschaften, Konsularbehörden, Kulturinstitute, was auch immer.

Ich höre immer wieder, wenn ich irgendwo mit Diplomaten Gespräche führe, dass die Absicht besteht, in manchen Ländern – zum Beispiel in Italien, in Rom – Immobilien zu veräußern, und zwar aus Kostengründen, was dann vielleicht auch budgetwirksam wer­den würde.

Wir alle wissen aber, dass wir diese Immobilien, die wir heute verkaufen, nie wieder zu so günstigen Konditionen zurückbekommen werden. Und gerade in Zeiten wie diesen, in denen auch Privatleute immer mehr dazu übergehen, ihr Geld, wenn man so möch­te, in Immobilien anzulegen, sollte die Republik Österreich zumindest keine neuen Im­mobilien kaufen, aber auch nicht jene, welche sie hat, einfach veräußern.

Das hat jetzt nichts mit unserer Einstellung diesbezüglich zu tun, dass da und dort Botschaften eingespart werden könnten, schließlich könnte man diese Immobilien auch noch anders verwerten. So könnten wir sie zum Beispiel vermieten, um für das Budget in der einen oder anderen Form etwas zu lukrieren.

Ich spreche jetzt ganz speziell Rom an, wo ich gehört habe, dass eine der beiden Bot­schaften, die vatikanische oder die andere, welche beide wunderschön schön sind, verkauft werden soll. Ich würde Sie doch bitten, das zu überdenken und diesen Schatz, den Österreich dort noch besitzt, zu behalten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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