Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 213

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20.40.54

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Das Thema ist in der Tat spannend, da schließe ich mich meinem Vorredner an. Wir unterstützen ebenfalls diese Vorlage, mit welcher klare Re­gelungen für Beglaubigungen sowohl durch das Außenministerium als auch durch die konsularischen Behörden geschaffen werden.

In Bezug auf die Beglaubigungen gibt es allerdings einige Probleme, welche Ihnen – gerade Ihnen – nicht fremd sein dürften, Herr Bundesminister. Ich möchte hier kurz ei­nen Fall schildern, der in den letzten Wochen an mich, an uns herangetragen wurde und welcher exemplarisch für viele andere Fälle ist.

Wir haben ja in Abuja eine Botschaft, die sozusagen für einige westafrikanische Staa­ten zuständig ist. Bei diesem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Studentin aus Togo, die einen Zulassungsbescheid von der Universität Wien bekommen hat, also die Berechtigung erhalten hat, hier in Wien zu studieren, und die letztendlich, um die Ein­reiseformalitäten abwickeln zu können, insgesamt dreimal in der österreichischen Bot­schaft in Abuja erscheinen musste. Die Kosten für die Amtswege inklusive Flugtickets belaufen sich auf 5 000 bis 6 000 €, und das bei einem togolesischen Durchschnittsein­kommen von monatlich zirka 250 €. – So gehen wir teilweise mit Leuten um, die einen Zulassungsbescheid bekommen haben.

Bei dieser Dame stimmten im Prinzip auch alle Dokumente, trotzdem musste sie drei­mal nach Abuja fliegen: einmal für die Überbeglaubigung der Dokumente, einmal für den Aufenthaltstitel als Studentin, eben für die Einreichung, und dann ein drittes Mal für das Ansuchen um das Einreisevisum. Ihr wurde immer wieder gesagt, sie müsse per­sönlich erscheinen, es sei nicht möglich, dass sie die Dokumente per Post schickt oder dass jemand, der bevollmächtigt ist, das in ihrem Namen erledigt.

Das sind also auch konkrete Fälle und konkrete Probleme bei der Ausstellung von Be­glaubigungen, die sollten wir uns auch ansehen.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen, setzen uns aber auch dafür ein und gehen da­von aus, dass das Gesetz nicht zusätzliche Hürden aufbauen wird und dass Sie, Herr Minister, sich die Probleme ansehen, die es derzeit bezüglich Beglaubigungen gibt, aber auch bezüglich anderer Formalitäten bei den Vertretungsbehörden. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger gemeldet. – Bitte.

 


20.43.32

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst noch einmal die Zahlen darlegen. Wir sehen, dass es natürlich da und dort auch Probleme geben kann. Wenn wir im Jahr 2011 34 000 Beglaubigungen an Vertretungsbehörden vornehmen mussten, dann kann es sein, dass im einen oder anderen Fall auch etwas vielleicht nicht so gelaufen ist, wie es laufen sollte. Wir haben hier im Außenministe­rium im letzten Jahr 17 000 Beglaubigungen vorgenommen. Also bei dieser Zahl, über 50 000 pro Jahr, kann man nicht in jedem Fall bis in alle Details versuchen, es den Menschen recht zu machen.

Ich bin gerne bereit, mir den genannten Fall auch konkret anzuschauen. Wenn Sie mir diese Daten weiterleiten, werden wir uns das gerne noch einmal im Detail ansehen. Klar ist aber schon: Es geht um Rechtssicherheit, und Rechtssicherheit erfordert schon eine Prüfung, das kann man nicht einfach über die Post und fernmündlich abwickeln.


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