Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 214

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Da muss man schon eine gewisse Genauigkeit an den Tag legen, um eine solche Be­glaubigung auch nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen vornehmen zu können.

Ich bedanke mich aber generell, dass es möglich ist, das mit den Stimmen aller Frak­tionen zu verabschieden.

Zum Anliegen des Herrn Abgeordneten Karlsböck: Auch darüber können wir gerne re­den. Ich beabsichtige derzeit in Rom eines, nämlich aus vier verschiedenen Institutio­nen zwei zu machen, und da bitte ich Sie schon um Verständnis. Wenn wir als Außen­ministerium in einer Stadt vier verschiedene Vertretungsbehörden haben, dann wird es zulässig sein, darüber nachzudenken, ob man aus denen nicht auch zwei machen kann und damit das Auslangen findet. Da geht es nicht primär um die Immobilien, son­dern um die Einsparungen durch Effizienzsteigerung. So machen wir das in anderen Bereichen auch, um den Budgetvorgaben zu entsprechen. Für ein persönliches Ge­spräch stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.45

20.45.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1905 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.46.0328. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1812 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, un­menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1940 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Marek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.33

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Juni 1993 fand hier in Wien die Weltkonferenz für Menschen­rechte statt. Zentrales Ergebnis der Konferenz war die entschlossene Forderung, dass sich die Bemühungen zur Ausrottung der Folter in erster Linie auf die Prävention kon­zentrieren sollten.

Die Konferenz rief damals in Wien dazu auf, ein Fakultativprotokoll zum Übereinkom­men gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand­lung oder Strafe zu beschließen. OPCAT ist schließlich am 22. Juni 2006 in Kraft ge­treten und hat derzeit 62 Vertragsstaaten. Neun weitere Staaten haben es derzeit nur unterzeichnet, darunter Österreich am 25. September 2003.

 


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