Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 215

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Dabei geht es um die Begründung eines weltweiten Systems zur Verhütung von Folter basierend auf einem Zwei-Säulen-System, das die Errichtung sowohl eines internatio­nalen als auch eines nationalen Besuchsmechanismus vorsieht. Die internationale Säule ist der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter. Er führt in den Vertrags­staaten Besuche durch und teilt nach diesen seine Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.

Mit dem heutigen Beschluss, meine Damen und Herren, ratifiziert nun auch Österreich das Fakultativprotokoll OPCAT, nachdem wir in den letzten Monaten auch die notwen­digen Instrumente und Rahmenbedingungen für die zweite, die nationale Säule ge­schaffen haben.

Seit 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung von Men­schenrechten zuständig, und ich glaube, wir können mit Fug und Recht sagen, dass die Volksanwaltschaft durch diese neue Kompetenz künftig das Menschenrechtshaus der Republik Österreich sein wird.

In dieser Funktion wird die Volksanwaltschaft nämlich rund 4 000 öffentliche und auch private Einrichtungen wie Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren und viele mehr kontrollieren und besuchen.

Dafür wird die Volksanwaltschaft auch Kommissionen einrichten, die dann vor Ort die­se Kontrollen tatsächlich durchführen und dann einen Bericht an die Volksanwaltschaft erstellen werden.

Der Menschenrechtsbeirat, welcher sich heuer im April neu konstituiert hat, wird eine ganz wesentliche beratende Funktion für die Volksanwaltschaft übernehmen.

Künftig wird die Volksanwaltschaft aufgrund der neuen Rechtsgrundlage noch detail­liertere Tätigkeitsberichte legen, was ja sehr begrüßenswert, gerade auch für das Par­lament, ist. Sie wird auch einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit als nationaler Prä­ventionsmechanismus veröffentlichen und dem UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter übermitteln.

Meine Damen und Herren, wir können mit Fug und Recht sagen, der heutige Be­schluss ist ein weiterer Meilenstein im Kampf für die Menschenrechte, und wir können stolz darauf sein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.01

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat ja schon sehr gründlich und gut erläutert, was der Sinn von OPCAT ist. Die inhaltliche Hauptstoßrichtung ist ja auf jeden Fall, Folter und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung präventiv zu bekämpfen, damit sie gar nicht stattfinden können. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, ich war viele Jahre lang Mitglied der Strafvollzugskommission der Stadt Wien. Wir haben einmal im Monat unangekündigt ein Gefängnis, eine Justizwacheanstalt besucht und haben dort sowohl mit Insassen als auch mit Beschäftigten geredet und geschaut, wo es Probleme gibt. Sehr oft waren das ganz alltägliche Probleme, die gar keine besonders großen waren. Folter und auch erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind mir zum Glück in all diesen Jahren nie untergekommen.

Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir dieses Instrument oder ein ähnliches Instrument, so wie wir es vor dem Sommer bei der Volksanwaltschaft eingerichtet haben, schon vor ein paar Jahrzehnten gehabt hätten und wenn sich Kommissionen vor Ort ein Bild hätten machen können, dann wären viele Vorfälle, die wir alle sehr bedauern, die vor


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