Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 216

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

allem in Heimen, in Einrichtungen, wo Kinder oder Jugendliche und zum Teil geistig behinderte Menschen untergebracht gewesen sind, vor einigen Jahrzehnten stattge­funden haben, auch in Österreich nicht passiert. Also dieses abschreckende Element sowohl der nationalen Kontrollinstrumente als auch die Arbeit des Unterausschusses zur Verhütung von Folter auf UN-Ebene sind sicher zwei ganz wichtige Instrumente da­zu, dass wir einen Schritt in die Richtung weitergehen, dass in Österreich wirklich alle Menschenrechte für alle Menschen gelten.

Ich habe letzte Woche im Menschenrechtsausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass wir in der ganzen Frage der Verhütung von Folter nach wie vor noch eine Lücke zu schließen haben, nämlich jene im Strafrecht. Natürlich ist Folter de facto auch im Strafrecht verboten, aber dort nicht wirklich gut ausdefiniert. Uns wurde in der Diskus­sion mit der Justizministerin versprochen, dass wir noch in diesem Jahr mit einer Vor­lage hier im Haus rechnen können und unter Umständen die Novelle zum Strafgesetz mit nächstem Jahr in Kraft treten kann – was ich sehr wichtig finde, denn wir erinnern uns an dramatische Vorfälle, wie jenen rund um Bakary J., die im Zuge von Amtshand­lungen der Polizei stattgefunden haben, bei denen ich nicht sicher bin, ob wir nicht mit einer besseren Ausrüstung auch im Strafgesetz letztendlich mit diesen Fällen besser hätten umgehen können.

In diesem Sinne begrüße ich einerseits die Ratifizierung von OPCAT, aber natürlich auch die angekündigte Schließung der Lücke betreffend das Folterverbot im Strafge­setz. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.49

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Grüß Gott, liebe Kollegen! (Abg. Huber: Grüß Gott!) Auch wir werden diesem Abkommen zustimmen. Wir haben es ja auch schon im Ausschuss getan, aber die Begründungen, die bis jetzt von meinen Kollegin­nen vorgebracht worden sind, kann ich so nicht unwidersprochen stehen lassen.

Frau Kollegin Bayr, Österreich ist sicher kein Folterstaat. Ich glaube nicht, dass das, was wir uns jetzt über die Unterfertigung dieses Fakultativprotokolls als Inlandsäule ins Land holen, nämlich die Beaufsichtigung unserer Justiz durch eine Stelle in der Volks­anwaltschaft, notwendig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bayr: Das ist Teil des Abkom­mens!)

Wir haben klare strafrechtliche Regelungen. Wir haben Aufsichtsbehörden. Wir haben ein diesbezüglich funktionierendes Justizvollzugssystem. Wir brauchen das nicht. Frau Kollegin Bayr! Brauchen würden es aber diejenigen – und das ist die Tragödie; da komme ich auf das zurück, was wir schon bei der Landminen-Konvention vor einem Jahr diskutiert haben –, die es nicht unterzeichnen, geschweige denn ratifizieren. Aber dadurch, dass wir das einführen, weil wir es nicht brauchen, damit neue Bürokratie, neue Stellen erzeugen, helfen wir denen, die es brauchen würden, gar nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Marek, leider muss ich auch Ihnen eines klar sagen: Ein Meilenstein für die Durchsetzung der Menschenrechte ist das nicht, wenn wir das in Österreich ratifi­zieren. Da halten Sie Österreich schon für einen sehr schlimmen Staat, wenn es ein Meilenstein für die Durchsetzung der Menschenrechte sein soll, dass wir Anti-Folter­einrichtungen in Österreich beschließen, die wir hier nicht brauchen. (Abg. Bayr: Un­menschliche Behandlung!)

Schauen Sie bitte auf eine Landkarte, wer das unterschreibt, wer das unterzeichnet, geschweige denn ratifiziert! Unterzeichnen und ratifizieren, das ist ein weiter Weg, wie


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite