Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 19

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Briefkastenfirmen und ein Girokonto in Delaware nach Liechtenstein, dann wurden diese Konten angelegt unter den Namen „Karin“, „Natalie“ und „Walter“ – das bin nicht ich, leider. Grasser und Plech bestreiten, dass zwei Konten ihnen zugeordnet seien. Das ist der Verdacht, den die Justiz hegt.

Wir im Untersuchungsausschuss kennen den Strafakt, der hiezu geführt wird, wir kennen die Aufregung um Unterlagen, die aus Liechtenstein kommen sollen, aber nicht kommen, wo es entsprechende Gerichtsprozesse gibt.

An dieser Stelle möchte ich sagen: Die Justiz arbeitet sehr genau, und es gibt in den Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, entsprechende Gutachten, die sagen: Das macht wirtschaftlich nur einen Sinn, wenn eben ganz konkret diese Per­sonen die Begünstigten dieser Sache sind!

Interessant in diesem Zusammenhang ist das Verhalten Grassers, der an sich immer bereitwillig Auskunft über alles gab, weil er gemeint hat, dass er durch diesen BUWOG-Verkauf der Republik Österreich eigentlich einen wirtschaftlichen Vorteil zukommen hat lassen.

Es war eines interessant, nämlich dass Grasser nach dem Hochkochen dieser Affäre Kontakt mit dem Rechtsvertreter und Anwalt von Meischberger hatte. Er hat gesagt, er war ein-, zweimal dort, weil er wissen wollte, was da in Wirklichkeit los ist, und damit er dann weiß, wie er den Medien gegenübertreten soll.

Anhand des Kostenverzeichnisses des Anwaltes in den Untersuchungs­ausschuss­akten konnte jedoch nachgewiesen werden, dass die Kontakte mannigfaltig waren – sogar ein gemeinsamer Flug von Grasser mit dem Rechtsanwalt Meischbergers zu einem Vermögensberater Wicki nach Zürich ist dokumentiert. Bei diesen Fragen hat sich Grasser unter Hinweis auf das Strafverfahren der Antwort entschlagen.

Es war eine Kette von Zufällen, hieß es: Der Vermögensberater Wicki hat Meisch­berger kennengelernt und war seine Person des Vertrauens, und erst als diese Affäre aufgebrochen ist, sind Grasser und sein Freund Meischberger dann draufgekommen, dass sie denselben Vermögensberater haben. Das haben sie vorher nicht gewusst; das sei reiner Zufall gewesen.

Die Würdigung dessen obliegt auch nicht dem Ausschuss, sondern das werden die Strafgerichte zu prüfen haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, darf ich ganz kurz ein­greifen? Der Berichterstatter hat eine freiwillige Redezeitbeschränkung und hat daher natürlich nicht abgeschnitten zu werden. Ich möchte Sie nur auf die Zeit hinweisen.

 


Berichterstatter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin!

Wir kommen zum vierten Punkt: Behördenfunknetz ADONIS. Da gab es ein Projekt: Es sollten alle Blaulichtorganisationen, alle Ministerien, alle Landesorganisationen und Ähnliche mit einem Funknetz verbunden werden.

Im Untersuchungsausschuss hat es die Auskunftsperson Tengg gegeben, die das, was geschehen ist, eigentlich sehr gut zusammengefasst hat. Es gab da einen katastro­phalen Vertrag mit wechselseitigen Mitwirkungspflichten, und Tengg schildert es letzt­lich so, warum dieses Projekt gescheitert ist: Der Innenminister Strasser hat nicht die nötigen Budgetmittel dafür gehabt, um dieses Projekt zu machen! Tengg gab an, um welche Mitwirkungsverpflichtungen es sich handelte. Zum Beispiel stellte sich die Frage bei der Festlegung der Funkmasten-Standorte, ob diese das Konsortium der Technik oder das Ministerium machen soll.

 


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