Fehler begangen hat (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist falsch! Das wissen Sie genau! Eine Unterstellung!), einen Fehler begangen hat, der die Rechte von Abgeordneten beschnitten hat. Sie haben nämlich einen Vier-Parteien-Antrag schlicht und einfach zu einer Abstimmung nicht zugelassen. Die Grünen hätte ich gerne gehört, wenn man das mit einem Antrag von ihrer Seite gemacht hätte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Der Verfassungsrechtler Mayer hat das aber !)
Ein solches Diktat der Minderheit über eine Mehrheit hier im Haus (Abg. Dr. Pirklhuber: Es geht um das Untersuchungsrecht der Minderheit!) ist beispiellos in der jüngeren Parlamentsgeschichte dieses Landes. (Abg. Dr. Pirklhuber: Um ein Recht geht es! Das ist ein Recht, das Sie nicht gewähren!) Und diese einzigartige Fehlleistung, Frau Dr. Moser, bleibt an Ihnen haften.
Wir müssen auch über den Missbrauch des Untersuchungsausschusses sprechen, den es über weite Strecken auch gab. Dass etwa vertrauliche und geheime Ermittlungsakten an die Medien gespielt werden, dass unter Missbrauch des Fragestellungsrechtes seitenweise Geschäftsgeheimnisse dargelegt werden, ohne auch nur annähernd den Untersuchungsausschuss mit seinem Auftrag zu streifen (Abg. Dr. Pirklhuber: Was ist mit dem 15 000-€-Inserat der Telekom? Wer hat das freigegeben? – Sind Sie befangen gewesen im Ausschuss oder nicht?), dass Befragungen dazu verkommen, die Fragezeit missbräuchlich zu verwenden, um einzig und allein eine eigene Tattheorie darzustellen, all das sind Dinge, die eben in den Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages nicht vorkommen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber es gibt ein Minderheitenrecht!) Dort gibt es eine andere Kultur, als dies bedauerlicherweise bei uns der Fall ist, wie die Opposition mit dieser schärfsten parlamentarischen Waffe umgeht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Es gibt ein Minderheitenrecht auf einen Untersuchungsausschuss, und das verweigern Sie nach wie vor! – Gegenruf des Abg. Kopf.)
Wir müssen auch das Problem der Parallelität der Ermittlungen ansprechen. Denn auch da, Herr Dr. Pilz, ist es schon bemerkenswert, dass Sie dann in der Öffentlichkeit erklären, dass etwa Karl-Heinz Grasser der unnötigste Zeuge im Untersuchungsausschuss gewesen sei – weil er sich als Beschuldigter in dem einen oder anderen Verfahren natürlich auch über weite Strecken der Aussage entschlagen hat –, wobei Sie es aber waren, der ständig darauf gedrängt hat, er müsse in den Untersuchungsausschuss kommen, so wie viele andere Beschuldigte ganz selbstverständlich auch, wohl wissend, dass sie das in einem Rechtsstaat selbstverständliche Recht haben, sich dann der Aussage zu entschlagen.
Das ist das Problem der Parallelität in den Ermittlungen. Und auch dieser Parallelität, meine Damen und Herren, müssen wir uns bei einer Reform des Untersuchungsausschusses stellen und diese hinterfragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Pilz: Weil sie den Beschuldigten Amon haben!)
Der Umgang mit „Zeugen“ – die wir gar nicht haben, denn wir haben im Untersuchungsausschuss weder Zeugen noch Beschuldigte, sondern wir haben im Untersuchungsausschuss Auskunftspersonen. Diese Auskunftspersonen kommen ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nach, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stehen, und sie sind daher ordentlich zu behandeln und ordentlich zu befragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) – Auch diesen Stil sollten Sie von den Grünen einmal lernen.
Wenn wir uns die einzelnen Themen ansehen, dann müssen wir auch feststellen, dass es in manchen Bereichen selbstverständlich politische Verantwortung gibt, dass es politische Verantwortung zu klären gab. Und ich erinnere in diesem Zusammenhang
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