daran, dass mit dem Transparenzpaket, mit der Neuregelung zur Parteienförderung, zu den Parteispenden, zum Lobbying, zum Korruptionsstrafrecht sowie mit den neu geregelten Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Abgeordneten und nicht zuletzt mit dem Medientransparenzgesetz eine Fülle von Maßnahmen gesetzt worden ist, um eben hier Graubereiche zu bereinigen, um Dinge klarzulegen, um künftig auch ungewollten Vorgängen Einhalt zu gebieten. Das sind konkrete Maßnahmen, konkrete politische Konsequenzen, die wir gemeinsam aus dem Untersuchungsausschuss gezogen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir müssen aber auch sehen, dass es eine Reihe von Fällen gab, die wir untersucht haben, in denen die politische Verantwortung schlicht und einfach nicht festzumachen war. Wenn Sie etwa an die Beeinflussung gieriger Manager im Hinblick auf die Manipulation von Aktienkursen der Telekom Austria denken: Das ist ein Wirtschaftskriminalfall. Das hat mit politischer Verantwortung, Herr Dr. Pilz, nichts zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
In diesem Zusammenhang sei aber in Bezug auf den gesamten Telekom-Komplex auch Folgendes erwähnt: Sie, Herr Dr. Pilz, waren derjenige, der ganz am Beginn – und ich habe Ihnen das auch im Untersuchungsausschuss gesagt – der Meinung war, dieser Untersuchungsausschuss müsse ganz eng mit der Justiz kooperieren, er müsse mit der Justiz abstimmen, welche Auskunftspersonen wir hören können, welche Akten übersandt werden können. Und das führte eben auch dazu, dass wir in manchen Bereichen, etwa dem zuletzt behandelten Bereich der Telekom-Ostgeschäfte, eine ganz Reihe von Akten gar nicht bekommen haben. Aber das kommt Ihnen ja zupass, weil das Fischen im Trüben Ihre Sache ist und weil sich daraus für Sie die Möglichkeit ergibt, Konstruktionen vorzunehmen, die es möglicherweise in Wirklichkeit so überhaupt nicht gibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das „möglicherweise“ ist wahrscheinlich wichtig in diesem Zusammenhang!)
Es ist korrekt, Herr Kollege Pirklhuber, denn wenn man im Trüben fischt, weiß man nicht, was sich darunter befindet. Es ist nur korrekt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp.) Deshalb sage ich „möglicherweise“, weil ich es auch nicht weiß, Herr Kollege Pirklhuber.
Oder denken Sie an die Ermittlungen in Sachen BUWOG. Auch da gab es das Problem von Parallelermittlungen.
Wenn wir uns TETRON vornehmen, wo es Prüfungen des Rechnungshofes sowohl zu ADONIS als auch zur TETRON-Vergabe gab und wo die jetzt zuständige Bundesministerin extra eine Ersuchensprüfung beauftragt hat, so muss man auch hier sagen, dass die zum Teil böswilligen Konstruktionen des Dr. Pilz ins Leere gelaufen sind. Wahr ist, dass es natürlich bei einem Projekt dieser Dimension Probleme in der Umsetzung gegeben hat, aber diese böswilligen Konstruktionen, wie sie von Dr. Pilz dargestellt wurden, gab es nicht.
Nehmen wir die Novelle zum Glücksspielgesetz her: Auch da konnten wir feststellen, dass Glücksspielunternehmen intensives Lobbying betrieben haben, dass die Glücksspielunternehmen auf zuständige Abgeordnete, auf den zuständigen Minister zugegangen sind, aber den konkreten Vorwurf von Malversationen konnten wir im Ausschuss nicht festmachen.
Zum Thema Staatsbürgerschaften. Auch da, Herr Dr. Pilz, haben Sie öffentlich behauptet – es ist bemerkenswert, dass das zum Teil taxfrei übernommen wurde –, dass es vom damaligen Bundeskanzler Schüssel, der neun Tage lang auch Innenminister war, oder vom damaligen Bundesminister Bartenstein eine Weisung gegeben hätte. – Wahr ist, dass eine solche Weisung nie nachgewiesen werden konnte, weil es sie eben
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