Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 63

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durchgeführt worden sind. Diese waren wichtig, um Missstände abzustellen, aber auch um gesetzliche „Unschärfen“ – unter Anführungszeichen – klarer zu definieren.

Dieser Untersuchungsausschuss hat jedoch auch Schwächen aufgezeigt. So sind wir gefordert, eine neue Verfahrensordnung zu erarbeiten. Und da sind wir von der SPÖ für ein Minderheitenrecht. Wir wollen, dass das Procedere geändert wird. Die Fragen, die uns als klarer Auftrag für künftige Untersuchungsausschüsse zu beschäftigen haben, sind folgende: Wie schaut es mit der Öffentlichkeit aus? Mit geheimen Unter­lagen? Mit dem Amtsgeheimnis? Brauchen wir ein Schiedsgericht? Ist dieses einzusetzen? Und auch die Rolle der Befragten ist zu klären.

Obige Schwächen waren auch Ursache dafür, weshalb dieser Untersuchungsaus­schuss beendet wurde – beendet wurde beziehungsweise abgelaufen ist, muss man eigentlich sagen. Obwohl Kollegin Moser eine gewisse Zeit lang sehr objektiv gear­beitet hat, hat sie dann doch einen schwerwiegenden Fehler gemacht, als sie einen Vier-Parteien-Antrag nicht zugelassen hat. Es wäre schön gewesen, wenn die Kollegin hier am Rednerpult diesen Fehler eingestanden und ihn nicht verteidigt hätte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen auch, dass die Kollegin als Aus­schussvorsitzende von ihrem eigenen Parteikollegen getrieben wurde. Wir wissen das, weil Frau Moser selbst gesagt hat – und darüber gibt es Aufzeichnungen –, dass wir im Herbst diesen Untersuchungsausschuss beenden werden. Und wir haben ganz klar vom Kollegen Pilz vernommen: Das kann nicht sein, hier muss verlängert werden. – Gerade diese Spannung war auch nicht einfach für die Vorsitzende.

Deshalb brauchen wir in Zukunft, wie gesagt, eine Änderung der Verfahrensordnung, und wir werden alle einladen, daran mitzuarbeiten. Wir in unserer Partei haben schon einige interessante Ideen in diesem Zusammenhang.

Ich möchte hier, bevor ich auf den eigentlichen Kern, den Blaulichtfunk zu sprechen komme, zurückblicken und festhalten, dass es Politiker, dass es Beamte gegeben hat, die den Staat als Selbstbedienungsladen gesehen haben. Sie haben sich bereichert, sie haben einzelnen Parteien Geld zugeschanzt, und das ist nicht in Ordnung. Wir müssen hier klare Regelungen treffen; dies haben wir mit diversen gesetzlichen Verän­derungen getan.

Zum Blaulichtfunk: ein gutes Projekt, ein sinnvolles Projekt. Es war ja notwendig, allen Blaulichtorganisationen die Möglichkeit zu geben, im Ernstfall miteinander zu kommunizieren. Die Idee ist in Ordnung, auch die Zielsetzung, aber die Durchführung des Projekts war dilettantisch. Das ist nicht die Aussage von mir alleine, sondern von vielen Fachleuten, die im Untersuchungsausschuss diese Aussagen getroffen haben. Es war von Anfang an bekannt, dass 70 000 Teilnehmer notwendig sind, ein Budget von zirka 72 Millionen € jährlich vonnöten ist, damit man dieses Projekt umsetzen kann. Es waren 1 300 Sendestationen, 15 Jahre Betriebsführung und insgesamt ungefähr 1,2 Milliarden € vorgesehen. Das alles war vorgesehen, das war bereits beim Abschluss des Vertrages für jeden erkennbar.

Bezüglich der Zahlen möchte ich jetzt genau auf folgenden Punkt hinarbeiten! Ein ehemaliger Innenminister beziehungsweise seine Beamten haben einen Vertrag unter­schrieben, obwohl nur 22 Millionen € Budget bereitstand. 22 Millionen €, obwohl 72 Mil­lionen € notwendig gewesen wären.

Ich möchte hier aus dem Stenographischen Protokoll des Untersuchungsausschusses eine Frage des Abgeordneten Werner Amon zitieren:

„Wurden Sie zu diesem Zeitpunkt schon über die Kosten informiert, die für das Ressort entstehen?“

 


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