sage Ihnen ganz offen und ehrlich: An dieser Hetze werde ich mich persönlich nicht beteiligen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihre Zahlen sind Hetze! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Aber oft habe ich das Gefühl, dass der eine oder andere nicht weiß, worum es letztendlich wirklich geht. Es geht nämlich um den Schutz von Menschen, um den Schutz von Menschen, die von zu Hause flüchten, weil sie den Tod oder Verfolgung fürchten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Ich glaube, wenn wir da in die letzten Jahrzehnte der Republik zurückschauen, dann wissen wir: Ja, wir haben eine Tradition, wenn es um den Schutz von Flüchtlingen geht, wenn es um den Schutz jener geht, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Und gerade diese Tradition wollen wir fortschreiben.
Ich habe mir da zwei persönliche Ziele gesetzt: Zum Ersten ist es mir wichtig, vor allem Menschen Schutz zu geben, das heißt, Menschen, die verfolgt werden, zu schützen. Zum Zweiten ist es mir auch wichtig, permanent den Kampf gegen Asylmissbrauch anzusagen. Da ist es mir ganz wichtig, immer wieder zu betonen, dass es von Bedeutung ist, die Hintertüre für Asylmissbrauch zu schließen, und dass letztendlich auch die Vordertüre offen bleiben kann, um jenen zu helfen, die Hilfe brauchen und benötigen. (Beifall bei der ÖVP.)
Faktum ist, dass wir im Vergleich zum Jahr 2002 weniger als die Hälfte an Asylanträgen haben. Fakt ist aber auch, dass wir auf diesem niedrigen Niveau seit eineinhalb Jahren eine Steigerung zu verzeichnen haben, eine Steigerung von 2010 auf 2011 im Ausmaß von 31 Prozent und heuer, im Jahr 2012, eine Steigerung von derzeit 21 Prozent der Asylanträge.
Ja, wir haben da eine ganz große Herausforderung. Das ist einerseits eine Herausforderung, die Bund und Länder gemeinsam bewältigen (Abg. Neubauer: Nein, nicht wir! Sie! – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), und andererseits eine Herausforderung zweifelsohne auch für unsere gesamte Gesellschaft.
Die wesentliche Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist: Was unternehmen wir, und was tun wir? Da ist es unser ganz großes Ziel, auch weiterhin so rasch wie möglich Asylverfahren durchzuführen, und es ist uns vor allem auch wichtig, jeden Fall einzeln zu prüfen und einfach ganz klar abzuklären, ob ein Asylgrund vorliegt, ob jemand im Land bleiben darf oder ob er das Land verlassen muss. (Abg. Scheibner: das steht im Gesetz!)
Ich meine, es ist vor allem wichtig, dass es im Sinne der Betroffenen, im Interesse der Asylwerber rasch gehen muss, damit wir unverzüglich für Klarheit sorgen können. Hier im Parlament haben wir vor einiger Zeit die gesetzliche Grundlage für die Installierung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl geschaffen, eine Institution, mit der wir es schaffen, die Asylverfahren noch rascher abschließen zu können, eine Institution, die uns auch noch mehr an Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit garantieren wird.
Wie schauen aber derzeit die Verfahren aus? Und wie lange brauchen wir dafür? Diesbezüglich können wir stolz sein, was da geleistet wird. Wir können stolz sein, dass wir es schaffen, innerhalb von drei Monaten fast 60 Prozent der Verfahren abzuschließen, und wir können stolz sein, dass wir es schaffen, innerhalb von sechs Monaten sogar rund 80 Prozent aller Verfahren abzuschließen. Wenn wir uns das im Vergleich mit anderen EU-Staaten anschauen, dann können wir sagen: Wir sind vorne mit dabei! Wir sind, was die Verfahrensdauer anbelangt, gut unterwegs!
Außerdem gilt es zwischen positiven und negativen Bescheiden zu unterscheiden. Ja, beides wird ausgestellt. Es gibt negative und positive Entscheidungen. Fakt ist auch, Herr Klubobmann, dass von fünf Asylanträgen vier letztendlich negativ beurteilt und negativ entschieden werden. Ich sage da auch ganz klar: Wenn die zuständigen Behör-
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