Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 24

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Zur Frage 5:

Bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten ist selbstverständlich eine enge Koope­ration mit den Botschaften der Herkunftsländer wichtig und notwendig. Zur Verbesse­rung und Stärkung der Zusammenarbeit sind Fremdenpolizeibehörden in permanen­tem Kontakt mit den jeweiligen Botschaften und mit den Ministerien vor Ort. Und auch auf EU-Ebene finden natürlich intensive Bemühungen zum Abschluss von Rücküber­nahmeabkommen statt. Darüber hinaus werden die bilateralen Kontakte selbstverständ­lich intensiviert.

Zur Frage 6 betreffend Belagstände in den einzelnen Betreuungsstellen:

Betreuungsstelle Traiskirchen: 1 460; Betreuungsstelle West in Thalham: 166; Betreu­ungsstelle Nord in Bad Kreuzen: 155; Betreuungsstelle Süd in Reichenau an der Rax: 66; Betreuungsstelle Mitte in Wien: 134.

Zur Frage 7:

Mit Stand 30. Oktober sind 13 773 Fremde in organisierten Unterkünften und 6 274 Frem­de in privaten Quartieren im Rahmen der Grundversorgung untergebracht. (Zwischen­ruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Zur Frage 8:

Beim Asylgipfel konnte eine nachhaltige Lösung für die Asylwerber in ganz Österreich erzielt werden. Da obliegt es nun dem Bund, gemeinsam mit den Ländern die Verein­barungen, die getroffen wurden, umzusetzen, um vor allem in erster Linie die Belagstän­de in Traiskirchen zu reduzieren. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek:  wenn keiner was weiß?!)

Zur Frage 9:

Die Aufenthaltsverpflichtung ist Teil eines Bündels von gesetzlichen Maßnahmen, die zum Ziel haben, in rechtsstaatlicher Weise das Untertauchen von Asylwerbern wäh­rend des Verfahrens zu verhindern.

Zur Frage 10:

Im Jahr 2012 haben sich bislang rund 200 Personen pro Monat in beiden Instanzen dem Asylverfahren entzogen, was trotz gestiegener Asylantragszahl einem gleichblei­benden Wert entspricht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Zur Frage 11:

Nein!

Zur Frage 12:

Von einem ausufernden Kriminaltourismus kann in keinster Weise die Rede sein. Das Innenministerium hat diesbezüglich bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt. Ich denke da an den Masterplan im Bereich der Einbruchskriminalität und an die Maßnah­men im Bereich der SOKO Ost oder der SOKO Kfz. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein.) Ein Blick auf die Kriminalstatistik zeigt ganz klar, dass es bei vielen Kriminalitätsformen zu einem Rückgang gekommen ist, zu einer Reduktion von etwa 50 Prozent. Das heißt, wir werden auch weiterhin daran arbeiten, die grenzüberschrei­tende Kriminalität aufzuklären und zurückzudrängen.

Zur Frage 13:

Betreffend Kriminalität und Asylverfahren wurden bereits mehrmals gesetzliche Rege­lungen beschlossen. Zuletzt wurde im Sommer 2012 eine Änderung im Asylgesetz auf­genommen, wonach straffällige Asylwerber ihr Aufenthaltsrecht verlieren und während eines beschleunigten Verfahrens nur mehr faktischen Abschiebeschutz haben.

 


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