Zur Frage 14:
Ein klares Nein!
Zur Frage 15:
Das derzeitige EDV-System lässt eben nur eine beschränkte Anzahl von Statistiken zu, eine neue EDV-Umgebung soll mit Einführung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zum Einsatz gebracht werden. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wann?)
Zur Frage 16:
Hierzu kommt, dass wir beim Asylgipfel eine Lösung erzielt haben, dass da vor allem auch die unbegleiteten Minderjährigen bis Ende November seitens der Länder übernommen werden. Selbstverständlich gebührt ihnen die beste professionelle, spezielle Betreuung, auch das ist sichergestellt. Darüber hinaus darf ich berichten, dass wir uns aktuell dazu entschieden haben, eine eigene Schulklasse für unbegleitete Minderjährige in Traiskirchen zu öffnen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Aufgrund eines EGMR-Urteils finden vonseiten Österreichs und auch anderer Mitgliedstaaten keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland statt. Ansonsten gibt es diesbezüglich keinen generellen Überstellungsstopp.
Zur Frage 19:
Österreich sieht die Dublin-II-Verordnung als einen Eckpfeiler des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Aus diesem Grund unterstützen wir selbstverständlich Griechenland durch zahlreiche Entsendungen von Experten im Rahmen von EASO und im Rahmen verschiedenster FRONTEX-Einsätze.
Und auch hier eine ganz klare Information: Bei der Neuauflage der Dublin-Verordnung wird es diesbezüglich auch ein Frühwarnsystem geben, einen sogenannten Frühwarnmechanismus, damit man auch rechtzeitig die Belastungen erkennt und hier auch rechtzeitig konkrete Maßnahmen setzen kann, damit es nicht zu derartigen Situationen wie in Griechenland an der griechisch-türkischen Grenze kommt.
Zur Frage 20:
Der Masterplan betreffend illegale Migration seitens des Bundesministeriums für Inneres: Welche konkreten Maßnahmen werden da gesetzt? – Es erfolgen im Speziellen kriminalpolizeiliche Befragungen von geschleppten Personen. Das ist wichtig, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen und vor allem Schlepperorganisationen auch ausforschen zu können und die Chance zu haben, diese Netzwerke zu zerschlagen.
Zum Zweiten: Es erfolgt ein lage- und analysebasierter Schwerpunkt-Streifeneinsatz im grenznahen Bereich.
Zum Dritten gibt es selbstverständlich mehrere Schwerpunktaktionen in den einzelnen Bundesländern, die in Permanenz vorbereitet und umgesetzt werden.
Zum Vierten beteiligen wir uns selbstverständlich an EU-weiten Operationen zur Bekämpfung der illegalen Migration.
Und zum Fünften gibt es ein Fünf-Punkte-Programm zwischen Ungarn und Österreich. Auch dieses Programm wird auf Punkt und Beistrich umgesetzt.
Zur Frage 21:
Die Ausgleichsmaßnahmen auf den internationalen Reisezügen von Italien nach Österreich wurden aufgrund der Analyse- und Ermittlungsergebnisse lagebasiert verstärkt. Darüber hinaus werden natürlich die Ausgleichsmaßnahmen entlang der Hauptverkehrsrouten und Ausweichrouten im Straßennetz weiterhin punktuell zum Einsatz gebracht.
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