Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 49

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lesen, nämlich nicht auf Tatverdächtige bezogen, weil ja immer wieder gesagt wird, Tatverdächtige seien noch keine gerichtlich Verurteilten, sondern auf gerichtlich ver­urteilte Straftäter bezogen:

„Bezogen auf die Bevölkerung gleicher Staatsangehörigkeit über 14 Jahren“ – also Aus­länder, bezogen auf die Bevölkerung, und Inländer; das schreibt der Herr Staatsse­kretär hinein – „wurden knapp“ – und jetzt Ohren spitzen! – „viermal so viele ausländi­sche Staatsangehörige gerichtlich verurteilt“ wie Österreicher. (Rufe bei der FPÖ: Wahnsinn! – Abg. Strache: Das ist Hetze!)

Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Wir vermischen unzulässigerweise Kriminalität und Zuwanderung?! Sie, Frau Ministerin und Herr Staatssekretär, bestätigen, dass es hier eine Vermischung gibt – nicht von uns, sondern auf der realen Ebene. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Daher muss man auch darüber diskutieren und daher muss man auch die Wahrheit sagen. Und das ist die Wahrheit. Kollege Großruck von der ÖVP hat sich hier herge­stellt und ein Beispiel genannt: Um Gottes willen, das Verfahren hat so lange ge­dauert. – Ja warum dauern Asylverfahren noch immer so lange? – Weil eine Anwalts­maschinerie von links und ganz links immer wieder Folgeanträge stellt und Asylver­fahren so lange verzögert, bis endlich jemand hier das Aufenthaltsrecht beantragen kann. Und das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Herr Kollege Steinhauser, Sie kommen hier heraus und zählen die Flüchtlinge auf, die wirklich betroffen sind, aus Afghanistan, Pakistan, Tschetschenien. Da ist jeder Fall für sich anzuschauen, wahrscheinlich wirklich bedrohte Menschen und wahrscheinlich wirklich Menschen zum überwiegenden Teil, die ein Recht auf Asyl haben. Nur, Herr Kollege Steinhauser, beim Wort genommen: Es gibt nun einmal eine Drittstaatenrege­lung, eine Dublin-Regelung. Und wenn diese Fälle, die Sie aufgezählt haben, nicht alle mit dem Flugzeug direkt aus ihrem Heimatland nach Österreich gekommen sind, dann hat kein Einziger laut diesem Abkommen eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich, sondern müsste in den Drittstaat rückgeführt werden. Das ist die Wahrheit! (Neuer­licher Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Also wollen Sie uns damit sagen, Sie wollen die Drittstaatenregelung abschaffen? Wol­len Sie das? Dann sagen Sie das! (Abg. Strache: Die haben sie eh schon real abge­schafft! Diese Bundesregierung umgeht die Drittstaatenregelung!) Aber solange es diese gibt, hat keiner, der über einen sicheren Drittstaat – und Österreich ist umgeben von sicheren Drittstaaten – nach Österreich kommt, die Berechtigung, hier um Asyl an­zusuchen und auch eines zu bekommen. Das ist die Gesetzeslage, die Sie akzeptieren müssen.

Ich möchte mich aber auch noch ganz kurz mit dem Herrn Staatssekretär und der allgemeinen Frage der Zuwanderung auseinandersetzen, mit den Vorschlägen, die er zur Staatsbürgerschaft geliefert hat, einerseits zu einer vorzeitigen Staatsbürger­schaftsverleihung nach sechs Jahren, andererseits auch zu Verschärfungen bei Fra­gen der zehnjährigen Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft. (Abg. Neubauer: Der horcht auch nicht zu!)

Ich finde das sehr interessant, ich möchte einmal etwas Positives sagen. Ich halte die Vorschläge des Staatssekretärs für diskussionswürdig, für interessant und diskussions­würdig (Abg. Scheibner: Der hört nicht zu!), nämlich aus einem Grund: weil er in Wirk­lichkeit nichts anderes getan hat, als unser Modell, nämlich das BZÖ-Ausländer-Check-Modell, das wir vor eineinhalb Jahren vorgelegt haben, 1 : 1 zu übernehmen.

Was steht da drinnen? – Dass man für eine ordentliche Integration folgende Kriterien erfüllen muss: Sprachniveau, Fortbildungsmaßnahmen, berufliche Laufbahn, durchge-


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