65. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthema 7 untersuchten Fällen der Vergabe von Staatsbürgerschaften im besonderen Interesse der Republik anhängig?
66. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
67. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
68. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?
69. Wer sind die Beschuldigten?
70. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
71. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
72. Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Ankauf der "Eurofighter Typhoon" Kampfflugzeuge anhängig?
73. Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
74. Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
75. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?
76. Wer sind die Beschuldigten?
77. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
78. Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
79. Gegen wie viele Mitglieder der Bundesregierung wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?
80. Wer sind diese Mitglieder der Bundesregierung?
81. Gegen wie viele Abgeordnete zum Nationalrat wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?
82. Wer sind diese Abgeordneten?
83. Gegen wie viele Mitglieder von Landesregierungen wird derzeit im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelt?
84. Wer sind diese Mitglieder von Landesregierungen?
85. Wird Ihnen über die unter die Fragen 79, 81 und 83 fallenden Verfahren berichtet?
86. Wie viele Berichte über diese Verfahren haben Sie bzw. das BMJ bereits erhalten?
87. Wie viele Weisungen haben Sie bzw. das BMJ in diesem Zusammenhang bereits erteilt?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller das Wort zur Begründung der Anfrage. Diese darf gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
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