Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 18

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13.17.50

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zuerst begrüße ich, weil sich das so gehört und weil wir eine besonders höfliche Fraktion sind, eine andere neue Fraktion, einen neuen Klub in diesem Haus, und zwar einen ganz besonderen Klub, denn das ist meines Wissens der erste Klub in der Geschichte des österreichischen Parlaments, der nicht nur Abgeordnete, nicht nur einen Klubobmann, sondern sogar einen Besitzer hat. (Heiterkeit. – Beifall bei Grünen und BZÖ. – Ruf: Aber keine Wähler!)

Ich hoffe für die Abgeordneten, für die Kolleginnen und Kollegen dieses Klubs, dass der Besitzer mit ihnen nicht so umgeht (Ruf: Wie mit der „Austria“!) wie mit anderen Teilen seines Besitztums. Sie haben die Chance, dass Sie regelmäßig gefüttert und gebürstet werden. (Heiterkeit.) Ich wünsche Ihnen alles Gute und verspreche Ihnen, dass wir, wenn wir das nächste Mal das Thema Eurofighter in einem Untersuchungs­ausschuss in diesem Haus behandeln, uns gemeinsam auch die Tätigkeit des Magna-Konzerns in diesem Zusammenhang anschauen und auch alle Verdachtsmomente, die Korruption durch Magna-Vorstände im Zusammenhang mit Eurofighter betreffen, und gemeinsam einen Bericht erstatten.

Ich wünsche mir auch, dass das etwas anders läuft als bei diesem Untersuchungs­ausschuss. Wahrscheinlich wäre auch ein nächster Eurofighter-Untersuchungs­aus­schuss äußerst erfolgreich, aber für alle würde das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates gelten.

Und in der Verfahrungsordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse die­ses Hauses, meine Damen und Herren, steht im § 26 Folgendes: 

„Der Untersuchungsausschuss erstattet auf Grund der durchgeführten Beweise einen Bericht an den Nationalrat.“

Da steht nicht, er darf möglicherweise einen Bericht erstatten, sondern da steht: „erstattet (...) einen Bericht an den Nationalrat.“

Und weiters:

„Der Bericht hat neben dem Verlauf des Verfahrens und den aufgenommenen Be­weisen jedenfalls eine Darstellung der festgestellten Tatsachen, gegebenenfalls eine Beweiswürdigung sowie schließlich das Ergebnis der Untersuchung zu enthalten.“

Das ist ein Auftrag! In einem Untersuchungsausschuss kann sich niemand aussuchen, ob ein Bericht erstattet wird oder nicht. Die Vorlage eines Berichtes eines Unter­suchungs­ausschusses ist eine gesetzliche Verpflichtung, die alle Mitglieder dieses Untersuchungsausschusses trifft. (Beifall bei den Grünen.)

Und jetzt frage ich die Damen und Herren von den Regierungsparteien – nicht nur den Abgeordneten Pendl, nicht nur den Abgeordneten Amon –: Warum sind Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen? Warum haben Sie verhindert, dass in diesem Haus ein Bericht des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korrup­tionsvorwürfen vorgelegt und dann auch diskutiert wird? Warum haben Sie verhindert, dass – wie Sie beide (der Redner weist auf die Abgeordneten Pendl und Amon) und viele andere sagen – der erfolgreichste Untersuchungsausschuss über seine Erfolge dem Plenum des Nationalrates berichten darf?

Meiner Meinung nach liegt die Antwort im möglichen Bericht selbst. Der Erfolg des Untersuchungsausschusses hat auch Sie nachdenklich gemacht, weil Sie festgestellt haben, dass da nicht über irgendwen Beweise erhoben wurden, sondern dass Beweise erhoben und Missstände festgestellt wurden, die vier Parteien betreffen: die ÖVP, die FPÖ, das BZÖ und auch die SPÖ. Aber es waren ausschließlich SPÖ und ÖVP, die beiden Regierungsparteien, die daraus eine Konsequenz gezogen und den Unter-


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