Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 24

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schusses den Erfolg der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet hat. Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass gemeinsam Lösungen gefunden werden konn­ten, welche die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zumindest nicht gehemmt haben.

Aus diesem Grund möchte ich hier auch betonen, dass aus Sicht meines Ministeriums der Untersuchungsausschuss mit der Justiz wirklich gut zusammengearbeitet hat. Gleichzeitig war es mir aber auch wichtig, den Untersuchungsausschuss vonseiten des Justizministeriums bestmöglich zu unterstützen. Ich darf hier etwa beispielhaft erwäh­nen, dass insgesamt rund 1,6 Millionen Seiten Akten beziehungsweise 1,7 Terabyte an das Parlament übermittelt wurden.

Die Problematik paralleler Ermittlungen der Justiz und des Untersuchungsausschusses im Hinblick auf die Offenlegung der Ermittlungstaktik wurde dadurch gemildert, wenngleich ich aber aus rechtspolitischer Sicht schon auch darauf hinweisen möchte, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte und des Gebots der Waffengleichheit in einer solchen Situation natürlich vor ganz besonderen Herausforderungen steht.

Dennoch meine ich, dass es gelungen ist, die unterschiedliche Zielsetzung der Ermittlungen hervorzustreichen. Die Klärung der strafrechtlichen Verantwortung darf einzig und allein durch die Justiz geschehen, während das Parlament die politische Verantwortung zu klären hat.

Gerade auf diesen Unterschied möchte ich auch in der heutigen Beantwortung der Anfrage hinweisen. Es geht mir eben darum, jeden Anschein einer politischen Einfluss­nahme auf die unabhängige Wahrnehmung der Rechtsprechungstätigkeit schon im Ansatz zu verhindern.

Als Justizministerin bin ich vor allem anderen natürlich dem Recht verpflichtet und an das Recht gebunden. Diese Achtung vor dem Gesetz verbietet es mir, Details aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hier in der öffentlichen Sitzung preiszugeben. Dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht öffentlich ist, hat ja seine guten Gründe, und diese zu unterlaufen bin ich natürlich nicht berechtigt.

Es geht um die Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten und deren Anspruch auf eine unbeeinflusste und faire Beurteilung der Verhandlungsergebnisse. Hier habe ich grundrechtliche Positionen zu beachten, die mehrfach abgesichert sind, wie etwa durch das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten oder den Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Es geht vor allem auch um die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und aus dem Verfahren insgesamt ergeben.

Schließlich muss ich auch die Grenzen meiner Ingerenz auf laufende Ermittlungen erwähnen. Die Leitung der Ermittlungen obliegt ja den Staatsanwaltschaften unter Kontrolle des Gerichts. Meine Aufgabe und damit der Bereich meiner Ministerverant­wortlichkeit liegt in der Wahrung der einheitlichen Rechtsanwendung und der richtigen Anwendung des formellen und materiellen Rechts. Mit anderen Worten: Meine Aufgabe konzentriert sich auf die Ergebniskontrolle, was aber auch bedeutet, dass ich nicht über jeden Verfahrensschritt informiert bin, wodurch mir schon faktisch eine umfängliche Beantwortung der an mich gerichteten Fragen nicht möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns darin einig, dass Korruption kein Kavaliersdelikt ist. Deshalb habe ich mich auch von Anfang an ganz vehement für die Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes eingesetzt. Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war auch deshalb so wichtig und wertvoll, weil sie Miss­stände klar aufgezeigt hat und dadurch uns alle für den eindeutig notwendigen und bestehenden Handlungsbedarf sensibilisiert hat. Dieser Bewusstseinsbildung ist es


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