wohl auch zu verdanken, dass mein ehrgeiziges Ziel, die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen die Korruption umzusetzen, erreicht werden konnte, indem nach sehr kurzer, intensiver und wirklich auch auf sachlich fundierter Ebene geführter Diskussion das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde.
Aber nicht nur im Bereich des Strafrechts, sondern auch in der Praxis der Korruptionsbekämpfung haben wir in Österreich in letzter Zeit doch erhebliche Fortschritte gemacht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, quasi unsere Sondereinheit im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität, hat sich als äußerst effektiv erwiesen. Die Bündelung von Kompetenz in diesem Bereich und der Expertenpool, der den Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor Ort zur Verfügung steht, ermöglicht ein zielgerichtetes und überaus effizientes Vorgehen.
Mit 1. September wurden ihre Kompetenzen nun plangemäß ausgeweitet, weshalb ich mich natürlich vehement für eine Personalaufstockung eingesetzt habe. Und dieser Einsatz für eine Personalaufstockung war auch erfolgreich. Allein für die Korruptionsbekämpfung gibt es nämlich künftig fast 30 neue Planstellen, auch im Bereich der Experten werden weitere Aufstockungen vorgenommen. Diese Investition auch in Zeiten des Sparens halte ich auf alle Fälle für notwendig und sinnvoll. Ein effektiver Kampf gegen Korruption macht Österreich nämlich auch langfristig wirtschaftlich erfolgreicher – selbstverständlich ganz abgesehen von der berechtigten Erwartungshaltung der Bevölkerung in Bezug auf Anstand und Sauberkeit im öffentlichen Handeln und in der Wirtschaft.
Neben dem personellen Ausbau der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist mir natürlich auch die Schaffung umfangreicher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ein ganz großes Anliegen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass eine fundierte juristische Ausbildung allein nicht genügt für die Behandlung von komplexen Wirtschaftsverfahren, sondern es bedarf zusätzlich noch eines wirtschaftlichen Know-hows, um diese Fälle im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes lösen zu können. Denn erst mit dem nötigen Verständnis für wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Abläufe und Zusammenhänge ist es möglich, Wirtschaftsstrafsachen auch juristisch zu beurteilen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechtes, der Erweiterung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, aber auch dem Transparenzpaket, dem neuen Lobbying-Gesetz und dem Parteienfinanzierungsgesetz haben wir Rahmenbedingungen für Transparenz und Ehrlichkeit in Politik und Wirtschaft, ja letztlich Rahmenbedingungen für einen gesellschaftspolitischen Wandel geschaffen. Anstand, Ehrlichkeit und Moral sollen zu Leitprinzipien der öffentlichen Verwaltung werden. Dazu war es natürlich auch notwendig, klare und unmissverständliche Normen zu schaffen. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat bestätigt, wie wichtig und richtig all diese gesetzlichen Neuerungen sind.
Hohes Haus! Ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen der Dringlichen Anfrage.
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Fragen beziehen sich hier auf die Aufklärung der Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung, die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit im Zusammenhang stehende Zahlungen, die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahestehende natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder indirekt – an Parteien sowie die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Verbindung stehende Zahlungen.
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