Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 23

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich möchte an dieser Stelle festhalten – aber das ist ja ohnedies allen bekannt –, dass § 24 Abs. 3 der Verfahrensordnung für den Untersuchungsausschuss eindeutig festhält, dass die Veröffentlichung und das Zitieren aus Akten aus dem Untersuchungsausschuss, nämlich aus jenen, die von öffentlichen Ämtern übermittelt wurden, nicht möglich ist und diese auch nicht veröffentlicht werden können. Ich sage es an dieser Stelle gleich der guten Ordnung halber.

Zur Beantwortung der Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


13.39.17

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs eines festhalten: Korruption muss entschlossen und energisch bekämpft werden!

Ganz offen gesagt und ohne, dass ich hier die Beurteilung durch die Staatsanwalt­schaften oder die Gerichte vorwegnehmen möchte: Ich bin wirklich erschüttert darüber, was sich in den vergangenen Jahren alles zugetragen haben soll!

In all diesen Fällen verfolge ich eine ganz klare Linie: Es muss ohne Ansehen der Person restlos aufgeklärt werden. Es darf ganz einfach keinen Unterschied machen, gegen welche Person ermittelt wird, insbesondere auch in jenen Fällen, in denen Personen des öffentlichen Lebens involviert sind. Dabei steht eines für mich fest: Es wird keinerlei Sonderbehandlung geben. Es ist mir ein persönliches, ein ganz wesentliches Anliegen, die Staatsanwaltschaften und Gerichte dabei zu unterstützen, alle strafrechtlich relevanten Fälle auch wirklich lückenlos aufzuklären.

Hohes Haus! Korruption schadet dem Rechtsstaat und damit dem Fundament unserer Gesellschaft ganz massiv. Es geht ja nicht ausschließlich um den wirtschaftlichen Schaden, um die wirtschaftlichen Nachteile, die dabei angerichtet werden, es geht ja um viel mehr. Es geht nämlich auch darum, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und in die Justiz auf dem Spiel steht. Und genau dieses Vertrauen ist doch eines der höchsten Güter in einer funktionierenden Demokratie.

Die Menschen in unserem Land müssen sich ganz einfach auf die Politik verlassen können. Die Menschen in diesem Land müssen sich auch auf die Funktionstüchtigkeit der Justiz verlassen können, sie müssen sich darauf voll und ganz verlassen können. Die Justiz ist ja eine der zentralen Säulen unseres Rechtsstaates, und daher sehe ich es auch als eine der vordringlichsten Aufgaben für mich als Justizministerin, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei der Korruptionsbekämpfung müssen Justiz und Politik insoweit mit vereinten Kräften an einem Strang ziehen, als es ja Aufgabe der Politik ist, jene Rahmen­bedingungen zu schaffen, die notwendig sind, damit Staatsanwaltschaften und Ge­richte ihren Aufgaben in der unabhängigen Rechtsprechung unbeeinflusst nachgehen können, diese Aufgaben auch wirklich unbeeinflusst wahrnehmen können.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hier im Haus hat in den letzten Mona­ten dabei eine bedeutende Rolle gespielt, weil er nicht nur auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften aufbauen konnte, sondern auch die Ergebnisse deren Ermittlungen transparent machen konnte. Gleichzeitig war der Untersuchungsaus­schuss – und dafür möchte ich all seinen Mitgliedern und auch den Vorsitzenden danken – von Anbeginn vom Geist der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft getragen. Dadurch wurden die unterschiedlichen Aufgabenstellungen unterstrichen und deutlich gemacht.

Die Grundsätze der Aktenanforderung und die Praxis der Ladung und Befragung von Auskunftspersonen haben es ermöglicht, dass die Tätigkeit des Untersuchungsaus-


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